Die Einführung der Bagatellgebühren bei der Erhebung der Anfluggebühren ist mit etwas Verspätung erfolgt. Sie ist festgelegt in §9 Abs. 7 der neuen Flugsicherungsbeauftragungsverordnung (FSBV) und wird demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

(7) Die Flugsicherungsorganisation kann auf die Geltendmachung von Gebühren in geringer Höhe ganz oder teilweise verzichten.

Damit scheint die befürchtete Überbelastung der Flugplatznutzer, aber auch der daraus resultierende Umsatzeinbruch der Flugplätze abgewendet. Da für die Bagatellgebühren aber keine Grenze definiert ist, wird man abwarten müssen, wie sie in der Zukunft von jedem Flugplatz festgelegt wird.

Angesichts der Umsatzeinbrüche und der daraus resultierenden finanziellen Probleme der Flugsicherung ist aber auch davon auszugehen, dass man versuchen wird die Flugsicherungsgebühren anzuheben. Ob und wie dann auf  „Bagatellgebühren“ verzichtet wird, bleibt abzuwarten. Wir werden die Entwicklung beobachten und Sie über alle neuen Erkenntnisse informieren.