Es gibt Licht am Ende des Tunnels

Wie geht es der Allgemeinen Luftfahrt derzeit angesichts der COVID19-Pandemie? Natürlich leidet auch unsere Branche stark unter den diversen Restriktionen und dem daraus resultierenden generellen ökonomischen Abschwung, aber selbstverständlich auch unter den COVID-bedingten Erkrankungen und Todesfällen.

Dabei gibt es aber kein einheitliches Bild, weder innerhalb Europas noch innerhalb Deutschlands. Unsere IAOPA-Kollegen in Skandinavien berichteten weitgehend von „Business As Usual“ für die Allgemeine Luftfahrt, während die Airlines kaum noch flogen, so dass sich etwa am internationalen Flughafen von Kopenhagen immer mehr Privatflugzeuge einfanden, um Instrumenten-Anflüge zu üben, was für die Fluglotsen sogar eine willkommene Abwechslung darstellte. Im Süd-Westen Europas mit tiefgreifenden Ausgangssperren und Flugverboten sah die Lage ganz anders aus, in Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg und Spanien waren schon seit Wochen keine kleinen Flugzeuge mehr am Himmel. In Belgien ist jeglicher VFR-Flugbetrieb verboten, was aus virologischer Sicht natürlich absurd ist. Denn ein Virus interessiert sich definitiv nicht für einen IFR-Flugplan.

Auch in Deutschland gab und gibt es ein Nord-Süd-Gefälle, weil es keinerlei bundesweit geltenden Flugrestriktionen gab. Die Restriktionen kamen stattdessen allesamt über die sehr verschiedenen Hygieneverordnungen der Bundesländer zustande:

In Bayern wurden die meisten Infektionen verzeichnet, dort waren die Restriktionen auch am strengsten: Die Sonderlandeplätze werden dort als Sportstätten betrachtet und genauso wie auch Fußballplätze und Sporthallen geschlossen. Oft wurden noch nicht einmal technische Flüge nur mit dem Piloten an Bord zugelassen, nur Flüge aus triftigem Grund durften durchgeführt werden, wozu Geschäftsreisen gezählt haben. Deshalb hat sich AOPA-Präsident Prof. Elmar Giemulla auch an den Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder gewandt, mit der Bitte, Lockerungen für die Allgemeine Luftfahrt zuzulassen, die keine negativen Auswirkungen auf die Verbreitung des Virus haben können. Denn Flüge eines Einzelnen oder ausschließlich mit Familienmitgliedern können einen Virus nicht verbreiten. Die Antwort aus der Staatskanzlei erhielten wir, als sich die Lage schon wieder entspannt hatte. In Bayern darf seit 11. Mai wieder geflogen werden.

Dass nördlich des Weißwurst-Äquators etwa in Hessen Segel- und Motorflugzeuge wieder relativ schnell wieder in der Luft gehen durften, das zeigten die einschlägigen ADS-B Portale. Der Luftraum am 5. Mai war bei strahlend blauem Himmel über Hessen voll mit vielen Kleinflugzeugen aller Art, in Bayern war der Luftraum bei ebenfalls bestem Wetter hingegen völlig leer.

Aber zum Glück gibt es Licht am Ende des Tunnels, auch im stark reglementierten Bayern:

Mit dem Absinken der Verbreitung des COVID-Virus wurden nach dem COVID-Gipfel von Bund und Ländern am 6. Mai stufenweise Lockerungen vorgenommen: Analog zu Fahrschulen am Boden wurde auch den Flugschulen nach Wochen des Stillstands wieder erlaubt auszubilden. Gerade die größeren Flugschulen werden aber ihre ATPL-Schüler verlieren, da die Airlines auf absehbare Zeit keine neuen Piloten brauchen. Sportstätten wurden wieder geöffnet, wovon die „Sportflugplätze“ der Vereine endlich profitieren konnten.

Die Wartungsbetriebe haben nach wie vor viel zu tun, der Flugzeughandel erwartet Verluste (wer braucht jetzt dringend ein neues Flugzeug?). Charterflugbetriebe leiden ebenfalls am Einbruch des Geschäftsreiseverkehrs, auch Privatreisende finden nicht statt, weil die Hotels und die Grenzen geschlossen sind. Sobald der Reisebedarf ansteigt, sollte es aber gerade im Charterbetrieb schneller wieder aufwärts gehen als bei den Airlines.

Viele der Maßnahmen zur Viruseindämmung machten in der Allgemeinen Luftfahrt keinen Sinn. Darüber kann man sich zu Recht beklagen, allerdings muß man Politik und Verwaltung zugestehen, dass es einfach keine Erfahrungswerte und Masterpläne gab, dass Fehler unvermeidlich waren.

Was wir aber erreichen wollen ist, dass sich gemachte Fehler nicht wiederholen. Mit der EASA, dem BMVI und anderen Verbänden arbeiten wir deshalb zusammen, um im Rahmen eines europäischen Konzepts für einen „Return to Normal Operations“ der gesamten Luftfahrt auch ein Kapitel für die Allgemeine Luftfahrt zu gestalten. Unser Anliegen ist es, ein Konzept zu entwickeln, wie bei dieser und möglichen zukünftigen Epidemien mit den verschiedenen Sparten der Allgemeinen Luftfahrt umgegangen werden kann. Dabei werden wir den Sparten unterschiedliche Risiken zuordnen, und entsprechende Schutzmaßnahmen empfehlen. Denn wenn man nach Monaten der Unsicherheit endlich herausgefunden hat, dass auch Flugschulbetrieb in Zeiten einer Epidemie sicher durchgeführt werden kann, wenn sowohl Flugschüler als auch Fluglehrer einfache Masken und ggf. Handschuhe tragen und das Flugzeug desinfizieren, dann sollte man diese Erkenntnisse nicht gleich wieder vergessen und davon europaweit profitieren.

Wenn sich die Grenzen wieder öffnen, dann wäre es auch hilfreich, eine Übersicht über die innereuropäischen aber auch innerdeutschen Reisebeschränkungen zu erhalten, denn diese sind allesamt in NOTAMs nicht zu finden.

Bleiben Sie gesund, und genießen Sie das Fliegen wieder, sobald Sie es können!

Michael Erb

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