Am 8. Oktober 2019 veröffentlichte die EASA eine sog. Opinion bzw. Stellungnahme zum sog. U-Space, dem zukünftigen Luftraum, in dem bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge zukünftig gemeinsam fliegen sollen. Diese Opinion kann von den Betroffenen und den Verbänden bis zum 30. Oktober 2019 kommentiert werden.

 

Um was geht es eigentlich? Die Drohnen, oder auf Neudeutsch „Unmanned Aerial Vehicles“, abgekürzt UAS, sollen endlich dem Stadium des Probebetriebs entwachsen und anfangen im täglichen Einsatz Geld zu verdienen. Die UAS-Hersteller und ihre potentiellen Betreiber haben sowohl finanzstarke Investoren als auch politische Unterstützung gefunden, die von ihren Vorteilen überzeugt sind, und sich von ihnen vor allem die staufreie und umweltfreundliche Beförderung von Menschen und Paketen erwarten. Dazu sollen möglichst bald möglichst viele dieser UAS in die Luft kommen. Airbus erwartet alleine für Paris den Einsatz von mehr als 15.000 Paketdrohnen.

 

Nachdem die EU bereits im Juli diesen Jahres Verordnungen zu Fragen der UAS-Zulassung und -Technik veröffentlicht hat, soll nun auch ihre Nutzung des Luftraums geregelt werden. UAS können aber nicht einfach in den bestehenden Flugbetrieb mit bemannten Luftfahrzeugen integriert werden, denn sie sind nicht in der Lage bei den üblichen VFR-Ausweichregeln nicht mitmachen. Deshalb bedarf es einer neuen Luftraumkategorie, und die wird U-Space genannt. U-Space soll zunächst unterhalb von 500 Fuß eingeführt werden. Dort, wo die Verkehrsluftfahrt gar nicht, und die Allgemeine Luftfahrt nur selten fliegt. Aber manchmal fliegt dort die AL eben doch, einige sogar regelmäßig: Rettungshubschrauber, Segelflugzeuge bei Außenlandungen, Hängegleiter, Sprühflugzeuge, die Polizei und das Militär.

 

Für die Begegnungen zwischen unbemannter und bemannter Luftfahrt müssen Lösungen gefunden werden, denn Piloten können die zumeist sehr kleinen UAS nicht optisch erkennen und ihnen ausweichen. Die Lösung soll aus der Perspektive der UAS-Betreiber aus zwei Stufen bestehen:

  1. Die bemannten Luftraumnutzer sollen sich vor dem Einflug in den U-Space anmelden, einen sog. 4D-Flugplan mitteilen, der dann auch präzise in Position, Flughöhe und Zeit abgeflogen werden soll, damit die UAS-Routen um sie herumgeplant werden können. Eine Einfluggenehmigung wird dann erteilt, wenn die Verkehrslage es erlaubt. Wer für VFR-Flüge 4D-Flugpläne fordert, der hat allerdings die Grundprinzipien des Sichtflugs nicht einmal im Ansatz verstanden.
  2. Die nach Stufe 1) noch verbleibenden Konflikte mit bemannten Lutzraumnutzern sollen von einem Drohnen-Verkehrsmanagement elektronisch erkannt werden, so dass ad-hoc ausgewichten werden kann.

 

Obwohl dieser Ansatz nicht funktionieren kann, hat er Eingang in den ersten Entwurf der EASA-Opinion gefunden, was uns sehr alarmiert hat. Wir haben der EASA und der EU-Kommission daraufhin in Gesprächen und auch schriftlich unsere Sicht der Dinge dargelegt, und danach hat sich zum Glück der Verordnungstext in einigen kritischen Passagen deutlich verbessert:

 

Die Forderung nach einer vorherigen Genehmigung für die bemannte Luftfahrt zum Einflug in den U-Space ist verschwunden. Das Kapitel 2.4 verspricht allen Luftraumnutzern einen „gerechten und gleichberechtigten Zugang zum Luftraum“ und Artikel 7 räumt der bemannten Luftfahrt Vorrang vor der unbemannten Luftfahrt ein.

Das ist überaus positiv, dennoch gibt es keinen Grund für uns, bereits heute allzu siegessicher zu sein.

Unsere Hauptgründe für die Skepsis sind, dass die U-Space Opinion viele anscheinend kritische Fragen noch gänzlich unbeantwortet lässt:

 

  1. Kapitel 2.4. besagt, dass „der gesamte U-Space-Ansatz basiert heute darauf, dass die U-Space-Teilnehmer kooperativ sind, d.h. in Echtzeit Informationen über ihre tatsächliche Position im Luftraum sowie über ihre Absicht während des Flugs liefern.“ Es wird jedoch nicht erwähnt, welche technologischen Lösungen erforderlich sein werden, um kooperativ zu werden. Mode S, UAT, FLARM, Mobilfunkstandards, oder etwas ganz Neues?
  2. Die Autoren machen in Kapitel 2.4 deutlich, dass dieser Vorschlag keine SERA-kompatiblen Luftraumklassifikationen oder Luftverkehrsregeln enthält. Sie müssen zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt werden, da noch niemand weiß, wie eine Trennung zwischen bemannter und unbemannter Luftfahrt funktionieren könnte. In Kapitel 2.1. wird beschrieben, warum „see and avoid“ von Drohnen nicht angewendet werden kann. In Artikel 9.1 wird von der bemannten Luftfahrt, die „in unmittelbarer Nähe“ zu einer U-Space-Zone operiert, verlangt, den U-Space-Dienstleistern Daten zur Verfügung zu stellen, damit sie die beabsichtigten Operationen einschätzen können. Es wird jedoch nicht dargelegt, wie „in unmittelbarer Nähe“ definiert ist und wie die Informationsübermittlung erfolgen kann und soll.
  3. In Kapitel 2.6 wird der faire Zugang für alle Luftraumnutzer angesprochen, es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass der Markt die Bereitstellung der U-Space-Dienste vorantreiben sollte, um den verschiedenen Bedürfnissen der Luftraumnutzer adäquat zu entsprechen. Anders formuliert: Es wird erwartet, dass auch die Allgemeine Luftfahrt für den Zugang zum U-Space bezahlt. Das machten anlässlich eines Workshops auch die Unternehmen deutlich, die zukünftig ein U-Space-Verkehrsmanagement anbieten wollen. „Für die Bereitstellung eines qualifizierten Dienstes wollen wir auch bezahlt werden.“ IAOPA Vertreter Michael Erb machte klar, dass es von der GA aber definitiv keine Zustimmung zu irgendwelchen Zahlungsmodellen geben wird, solange noch nicht einmal klar ist welche Dienste für welchen Preis geliefert werden sollen.

Die Autoren der U-Space-Stellungnahme sind sich jedoch der Schwächen ihres Konzepts bewusst, so schreiben sie in Kapitel 2.6:

„Neue Konzepte wie die taktische Trennung (Mindestanforderungen für die Trennung, Regeln und Verfahren) sowie das Erkennen und Vermeiden von Systemen, Fähigkeiten und Technologien gelten derzeit als nicht ausgereift genug, um in eine Verordnung über den U-Raum aufgenommen zu werden. In ähnlicher Weise müssen vielversprechende Entwicklungen in anderen Bereichen, wie der Informations- und Kommunikationstechnologie und der mobilen Telekommunikation, die die Grundlage für die Konnektivität des U-Space bilden könnten, noch für den Einsatz in einer U-Space-Umgebung validiert werden. Eine künftige Aktualisierung der Verordnung wird daher erforderlich sein, um dem technologischen Fortschritt Rechnung zu tragen, sobald die neuen Konzepte und vielversprechenden Entwicklungen einen angemessenen Reifegrad erreicht haben. “

 

Ganz ähnlich formulierte es auch EASA Exekutivdirektor Patrick Ky anlässlich eines Workshops am 11. Oktober 2019 in Köln:

Die EASA musste diesen Verordnungsentwurf innerhalb eines Jahres liefern. Innerhalb dieser kurzen Frist konnten nicht alle relevanten Fragen vollständig beantwortet werden. Die „Rules of the Air“ fehlen noch, die technischen Standards sind noch nicht definiert, genauso wie die Finanzierungs modelle. Hierzu sind weitere drei Jahre notwendig, so dass bis 2022 Lösungen gefunden werden müssen. Er warnte die UAS-Betreiber auch davor, nach nationalen Lösungen zu streben, denn die müssten letztlich den europäischen Standards angepasst werden. Ggf. getätigte Investitionen wären dann verloren.

Fazit: Trotz eines umfangreichen Papiers kennt zum derzeitigen Zeitpunkt noch niemand betriebliche Details zum U-Space-Konzept, ein modernes und kooperatives U-Space-Management lässt sich noch über mehrere Jahre nicht anwenden! Die Gefahr besteht darin dass die EU-Mitgliedstaaten UAS-Operationen außerhalb der Sichtlinie (BVLOS) derzeit nur mit der Einrichtung von Flugverbotszonen zulassen können. Leider besteht die Bedrohung, dass diese eingeschränkten Lufträume für UAS-Operationen wie Unkraut wachsen und unsere GA-Operationen stark einschränken.

 

Um großflächige UAS-Sperrgebiete zu vermeiden, haben wir in der Allgemeinen Luftfahrt auch ein sehr großes Interesse daran, dass die U-Space-Planungen zu einem guten, für die bemannte Luftfahrt akzeptablen Ergebnis führen werden. Ein Scheitern des U-Space Konzeptes wäre deshalb für uns sehr nachteilig.

 

Sie wollen mithelfen? Sie können diese U-Space-Opinion aufmerksam lesen und uns ihre Kommentare übermitteln. Wir haben bis zum 30. Oktober 2019 Zeit, eine konsolidierte Antwort zu verfassen, aber wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Kommentare früher zusenden könnten, bitte an info@aopa.de. Der Originaltext mit seinen 34 Seiten ist im Mitgliederbereich hinterlegt.

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