Gesetzgebung ist offenbar auch nicht einfach. Nachdem wir in der letzten Woche über die Veröffentlichung des Part ML und seine Anwendbarkeit ab dem 20. Februar 2020 berichtet haben, wurden inzwischen eine Korrekturverordnung der Verordnung veröffentlicht. Demnach ist die ergänzte EU 2019/1321 des Part ML mit den vereinfachten Wartungsvorschriften nunmehr erst ab dem 24. März 2020 anwendbar.

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