Drei Fragen an die Parteien zur Bundestagswahl 2017

Die Energiewende schreitet rasant voran. Immer häufiger finden sich Flugplätze in der Nachbarschaft großer Windparks wieder. Dies kann vielfältige Probleme für die Luftfahrt verursachen, die bisher bei der Planung und Genehmigung nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die AOPA setzt sich deshalb mit dem DAEC und der IDRF gemeinsam ein, um den ungehemmten Ausbau der Windenergie durch…

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AOPA Portugal erreicht Korrektur der GA-Einreisebestimmungen

Piloten, die aus Spanien, Frankreich, Deutschland und anderen Schengen Ländern nach Portugal fliegen wollten, wurden von der Ausstellung eines NOTAM (Nr. A1919/17 oder DO296/17) überrascht, das sie zu einer Landung auf internationalen Verkehrsflughäfen oder einer Grenzabfertigung verpflichtet hat. Dort war weiterhin zu lesen, dass Flugplätze der General Aviation in Portugal, wie zum Beispiel Cascais, Coimbra…

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Leider keine EU-Fördermittel für die 8,33-Umrüstung

Die europäische IAOPA hat sich im Herbst letzten Jahres dazu entschlossen, gemeinsam mit dem Unternehmensberater Helios ein Konsortium zur Beantragung von Fördermitteln bei der INEA, der Innovation and Networks Executive Agency,  für die Umrüstung von Funkgeräten auf den neuen 8,33 kHz Frequenzabstand in 19 europäischen Staaten zu bilden. Helios hatte bereits zuvor mehrere europäische Flugsicherungsorganisationen…

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Auf der Suche nach Abweichlern

Die Europäische Union hat klar vorgegeben, wie sich die EU-Mitgliedsstaaten im Falle von Abweichungen von EU-Luftfahrtrichtlinien zu verhalten haben. Leider werden diese im Artikel 14 der EU-Richtlinie 216/2008 klar beschriebenen Verfahren aber von vielen EU-Mitgliedsstaaten nicht eingehalten. Eigentlich müssten auch die Ergebnisse von Standardisierungs-Prüfungen der EASA bei den nationalen Behörden – die so genannten Audits…

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Sprachprüfungen sollen auf Tonträgern aufgezeichnet werden

Am 7. Juni 2017 ist die 3. DVO zur Verordnung über Luftfahrtpersonal in Kraft getreten, die in ihrem §17 nunmehr vorschreibt alle Sprachprüfungen auf Tonträger aufzuzeichnen und für zwei Jahre aufzubewahren. Die AOPA ist höchst unzufrieden über diese Entwicklung, die Ausdruck eines hohen Mißtrauens des Luftfahrt Bundesamts gegenüber seinen eigenen Sprachprüfern ist. Als das LBA…

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