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  • Änderungen bei Audioaufzeichnungen für Sprachprüfungen veröffentlicht
  • Vorsicht, Luftraumbeschränkungen!
  • Termine

 

Änderungen bei Audioaufzeichnungen für Sprachprüfungen veröffentlicht

Der formelle Korrekturprozess hat zwar deutlich länger gedauert als erhofft, aber jetzt ist der Durchbruch in Sachen Audioaufzeichnungen der Sprachprüfungen offiziell.

Im Bundesanzeiger vom 20.09.2018 wurde veröffentlicht, dass Audioaufzeichnungen nur noch bei Erstprüfungen vorgeschrieben sind.

Bei einer Verlängerungsprüfung ist das Prüfungsgespräch nur dann aufzuzeichnen, wenn die anerkannte Stelle oder der Bewerber dies verlangt. Die anerkannte Stelle muss hierfür über ein genehmigtes Verfahren zur Audioaufzeichnung verfügen und der Bewerber in die Aufzeichnung einwilligen.

 

Wir haben uns beim Präsidenten des LBA Jörg Mendel für eine Lösung des Problems stark gemacht und waren dankbar, dass dieser nunmehr veröffentlichte Kompromiss schon im April 2018  gefunden werden konnte. Durch eine Prüfung des Bundesjustizministeriums kam leider es zu der mehrmonatigen Verzögerung bei der Umsetzung. Aber am wichtigsten ist, dass das Thema jetzt endlich eine für alle Seiten akzeptable Lösung gefunden hat.

 

Die Datei finden Sie mit dem Suchbegriff „Luftfahrtpersonal“ auf der Website des Bundesanzeigers www.bundesanzeiger.de.

 

Vorsicht, Luftraumbeschränkungen!

Diese Meldung richtet sich nicht nur an diejenigen Piloten, die noch immer nicht regelmäßig ihre NOTAMS überprüfen.

Denn es stehen uns drei große Luftraumveränderungen bevor, mit denen unsere Sicherheitsorgane Veranstaltungen schützen wollen:

 

Die erste Veranstaltung ist das Münchner Oktoberfest, das vom 22.09 bis zum 7.10.2018 stattfindet. Hier gibt es wieder wie in den letzten Jahren eine recht positive Konstruktion:

Der relativ kleine Kernbereich wird durch das Flugbeschränkungsgebiet ED-R München geschützt, hier darf nur von Einsatzkräften geflogen werden. Dieser Kernbereich wird von einer größeren Radio Mandatory Zone umgeben, die auch VFR durchflogen werden kann, aber es muss eine Funkverbindung mit „Police Info“ hergestellt werden.

 

Außerdem wurde am 19. und 20. September in Süddeutschland als Schutzmaßnahme anlässlich eines Treffens der Staats- und Regierungschefs in Salzburg vorübergehend ein Gebiet mit Flugbeschränkungen und ein Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht eingerichtet: Dies sind die ED-R und RMZ/TMZ Chiemsee.

 

Und last but not least: Anlässlich des Besuchs des türkischen Präsidenten Erdogan in Berlin vom 27. bis 29.09.2018 hat das BMVI ein Gebiet mit Flugbeschränkungen, die  ED-R „Humboldt“ eingerichtet. Diese ED-R hat einen Radius von 30 NM, und wird für drei Tage den VFR-Flugverkehr in der Umgebung der Bundeshauptstadt massiv beeinflussen. Leider muss man feststellen, dass sich diese Einrichtungen dieser Flugbeschränkungsgebiete häufen. Die AOPA-Germany prüft deshalb gemeinsam mit von den Beschränkungen betroffenen Flugplätzen eine Klage gegen die Ausmaße der Beschränkungsgebiete. Die abgestuften Luftraummaßnahmen über dem Münchner Oktoberfest und in Salzburg zeigen, dass sich Sicherheitsorgane auch mit kleineren und flexibleren Beschränkungen anfreunden können. Warum klappt das in Berlin nicht? Das wollen wir herausfinden.

Termine

 

– AOPA-Flugsicherheitstraining vom 29.09. – 03.10.2018 in Stendal (EDOV)

– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 27./28.10.2018 in Egelsbach (EDFE)

– 12. Tag der AOPA Vereine am 03.11.2018 in Egelsbach (EDFE)

– AOPA Atlantikseminar am 17.11.2018 in Egelsbach (EDFE)

– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 01./02.12.2018 in Schönhagen (EDAZ)

Weitere Infos auf unserer Website.

 



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AOPA-Germany

Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.
Flugplatz, Haus 10 | 63329 Egelsbach, Germany
phone: +49 6103 42081 | fax: +49 6103 42083
eMail: info@aopa.de | Internet: www.aopa.de
Registergericht: Amtsgericht Offenbach
Vereinsregisternummer: 2100

 

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