Themen

  • Ab sofort: AOPA Mitglieder erhalten 15% Rabatt bei Jeppesen
  • Neuer AOPA Safety Letter zum Thema Meteorologische Flugvorbereitung
  • Darstellung der Bewegungsdaten von privaten Luftfahrzeugen auf Internetportalen
  • LBA beschränkt die Privilegien von Prüfern für Klassenberechtigungen (CRE)
  • General Aviation Roadmap 2.0, Veranstaltung der EASA in Wien im November
  • Termine

 

Ab sofort: AOPA Mitglieder erhalten 15% Rabatt bei Jeppesen

AOPA/IAOPA-Organisationen arbeiten unermüdlich auf der ganzen Welt, um die allgemeine Luftfahrt zu vertreten, zu schützen und auszubauen. Diese Bemühungen beinhalten oft das Eintreten für die GA (General Aviation) bei Regierungsbehörden, die Teilnahme an öffentlichen Bildungsangeboten und die Förderung von Weiterbildung und Sicherheit in der Fliegergemeinde. AOPA arbeitet auch mit seinen Industriepartnern zusammen, um spezielle Rabatte und Vorteile für die Mitglieder zu sichern. Durch eine kürzlich getroffene Vereinbarung mit Jeppesen können Mitglieder jetzt einen Rabatt von 15% (limitiert bis 31. August 2019) auf einige der beliebtesten Karten-/ Datendienste von Jeppesen sowie EASA-Schulungsprodukten in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu dem Angebot und was Sie bei der Bestellung beachten sollten finden Sie auf unserer Website.

 

Neuer AOPA Safety Letter zum Thema Meteorologische Flugvorbereitung

Unser neuester AOPA Safety Letter befasst sich mit dem Thema meteorologische Flugvorbereitung. Die meteorologische Flugvorbereitung, also das Studieren und Interpretieren aller relevanten Wetterberichte und -vorhersagen vor einem Flug, erfordert nicht nur wesentliche Kenntnisse der Wetterkunde, sondern auch eine systematische Herangehensweise an das Wetter-Briefing. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) gibt hierzu auf seiner Homepage www.dwd.de/ Luftfahrt sowie auf der kostenlosen App RunwayMAP wertvolle Praxistipps zum Thema Flugwetter und Flugvorbereitung. Und jede Woche erscheinen neue Tipps. Mit Genehmigung des DWD erscheint in diesem AOPA Safety Letter ein Auszug aus diesen Praxistipps, der sich vor allem mit der Wetterflugvorbereitung anhand der Briefingplattform des Deutschen Wetterdienstes pc_met Internet Service befasst. Hier geht es zum Download.

Darstellung der Bewegungsdaten von privaten Luftfahrzeugen auf Internetportalen

Wir haben bereits in der letzten Ausgabe des AOPA-Letters berichtet, dass seit dem 25. Mai 2018 die neue europäische Datenschutzgrundverordnung „DSGVO“ (EU) 2016/679 in Kraft ist, und dass diese neuen  Regelungen auch Auswirkungen auf die sehr beliebten sog. ADS-B Portale im Internet haben. Kritisch ist, dass man mit ihnen den Linienflugverkehr online verfolgen kann, aber quasi als Nebenprodukt auch sehr häufig die Daten privat betriebener Luftfahrzeuge. Nach der Veröffentlichung haben uns neben viel Zustimmung auch eine Reihe von kritischen Stimmen erreicht, was uns dazu animiert hat unsere Position in diesem Artikel noch einmal etwas präziser darzulegen.

 

Den kompletten Artikel und ein Musterschreiben an Ihren zuständigen Datenschutzbeauftragten finden Sie hier.

LBA beschränkt die Privilegien von Prüfern für Klassenberechtigungen (CRE)

Mit einem Informationsschreiben informiert das Referat L1 des Luftfahrt Bundesamts am 27. Juni 2018 alle Prüfer für Klassenberechtigungen (CRE) darüber, dass sie Befähigungsüberprüfungen für die Verlängerung und Erneuerungen von Instrumentenflugberechtigungen nur noch abnehmen dürfen, sofern sie die Anforderungen gemäß FCL.1010.IRE Buchst. a) erfüllen. Dies bedeutet im Klartext, dass der CRE auch Inhaber einer IRI oder FI/IR ist und über mindestens 2000 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen – davon 450 Flugstunden unter Instrumentenflugregeln und mindestens 250 Stunden als IR-Lehrberechtigter – verfügen muss. Viele der CREs haben jedoch keine IFR-Lehrberechtigung, was sich aber für Fluglehrer noch mit recht geringem Aufwand nachholen ließe. Viel drastischer wirkt sich die geforderte Erfahrung von 250 Stunden als IR-Lehrberechtigter aus, die sich in kurzer Zeit nicht nachholen lassen.

 

Wir sind jedoch bislang davon ausgegangen, dass die Europäische Union es den nationalen Behörden wie dem LBA erlaubt die sog. „Grandfatherrights“ ohne eine zeitliche Befristung zu gewähren. Und das ist auch weiter unsere feste Überzeugung. Die Anforderungen gemäß FCL.1010.IRE a) gelten zwingend für alle neuen CRE-Anwärter, aber eben nicht für die Prüfer, die ihre Privilegien noch in den alten Rechtssystemen erworben haben. Nach unserem Kenntnisstand gibt es auch keine qualitativen Beanstandungen an der Arbeit der Prüfer, die diesen Kurswechsel notwendig machen würden. Das LBA befürchtet aber offenbar im Falle einer dauerhaften Ausnahme gegen EU-Recht zu verstoßen und will dem vorbeugen. Zum einen werden wir die betroffenen CREs unterstützen, zum anderen befürchten wir im Falle des Fortbestehens der neuen Anordnung aber auch für die Prüflinge Engpässe bei der Verfügbarkeit von qualifizierten CREs mit der notwendigen Erfahrung auf den jeweiligen Flugzeugklassen.

 

Wir sind mit dem LBA, dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) und der EASA in Verbindung um hier im Sinne der betroffenen CREs für Klarheit zu sorgen.

General Aviation Roadmap 2.0, Veranstaltung der EASA in Wien im November

Erinnern Sie sich noch an die EASA-Veranstaltung 2014 in Rom, als die GA-Roadmap angekündigt wurde? Genau, damals war unter den dreihundert anwesenden Behördenvertretern kein einziger Deutscher. Die Veranstaltung war definitiv ein wichtiger Meilenstein, der dazu beigetragen hat, die Art und Weise zu verbessern, wie die Allgemeine Luftfahrt von europäischen Behörden behandelt wird. Jetzt hat die EASA eine weitere Veranstaltung speziell für die Allgemeine Luftfahrt angekündigt. In diesem Jahr lautet das Thema „Eine Vision für die Zukunft der Allgemeinen Luftfahrt in Europa“. In den letzten 4 Jahren haben wir eine lange Liste von Erfolgen in der GA-Roadmap erreicht, um einfachere, bessere und leichtere Regeln einzuführen, aber es gibt noch viel Raum für weitere Verbesserungen, diese Einsicht teilt auch die EASA. Sie möchte nach vorne schauen und sich unter dem Arbeitstitel „General Aviation Roadmap 2.0“ gemeinsam mit den Branchenvertretern neue Ziele setzen, um eine wirklich moderne Europäische General Aviation zu schaffen.

 

Diskutiert werden soll über folgende Themen:

• Förderung von Innovationen in der Branche
• Neue Technologien wie Elektro- und Hybridantrieb
• Sammlung und Analyse aussagekräftiger Daten
• Gewinnung junger Piloten
• Die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle

Vertreter der europäischen IAOPA werden an der Veranstaltung teilnehmen, auch als Teilnehmer der Diskussionspodien.

 

Haben Sie Interesse dabei zu sein? Die EASA Annual Safety Conference 2018 findet an zwei Tagen vom 6. bis 7. November im Marriott Hotel, Parkring 12a, 1010  Wien/Österreich, statt.

In Kürze finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung unter: https://www.easa.europa.eu/newsroom-and-events/events/easa-annual-safety-conference

Termine

 

– Tag der offenen Tür am 18. & 19.08.2018 – 110 Jahre Frankfurter Verein für Luftfahrt am Flugplatz Egelsbach (EDFE)

– AOPA Jahreshauptversammlung am 25.08.2018 in Egelsbach (EDFE)

Noch Plätze frei: Seminar – Avgas und MoGas 20% günstiger, oder: Das Geheimnis des roten Knopfs am 08.09.2018 in Schönhagen (EDAZ)

– AOPA-Flugsicherheitstraining vom 29.09. – 03.10.2018 in Stendal (EDOV)

– AOPA-Lehrgang: SeaSurvival – Überleben auf See am 19 und 20.10.2018 in Elsfleth

– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 27./28.10.2018 in Egelsbach (EDFE)

– 12. Tag der AOPA Vereine am 03.11.2018 in Egelsbach (EDFE)

– AOPA Atlantikseminar am 17.11.2018 in Egelsbach (EDFE)

– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 01./02.12.2018 in Schönhagen (EDAZ)

Weitere Infos auf unserer Website.

 



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AOPA-Germany

Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.
Flugplatz, Haus 10 | 63329 Egelsbach, Germany
phone: +49 6103 42081 | fax: +49 6103 42083
eMail: info@aopa.de | Internet: www.aopa.de
Registergericht: Amtsgericht Offenbach
Vereinsregisternummer: 2100

 

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