Themen
- FAA-Lizenzvalidierungen für AOPA-Mitglieder am 5. Mai 2018 in Egelsbach
- Wieder im Angebot: AOPA-Sprechfunkrefresher BZF I/II am 24.03.2018 in Egelsbach
- Luftfahrthalter-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle/Drohnen
- AOPA-Termine
FAA-Lizenzvalidierungen für AOPA-Mitglieder am 5. Mai 2018 in Egelsbach
FAA Examiner Adam House ist am 5. Mai 2018 wieder in der Geschäftsstelle in Egelsbach, um FAA Lizenzvalidierungen auszustellen. Auch dieser Termin ist ausschließlich AOPA Mitgliedern vorbehalten. Für eine Terminvereinbarung rufen Sie bitte in der AOPA-Geschäftsstelle an. Mehr Informationen finden Sie hier:
http://bit.ly/2ndF1MN
Wieder im Angebot: AOPA-Sprechfunkrefresher BZF I/II am 24.03.2018 in Egelsbach
Dieses Seminar befasst sich mit den VFR-Sprechfunkverfahren in Theorie und Praxis. Ziel ist die Vermittlung von vielleicht vergessenem Grundlagenwissen sowie die praktische Anwendung der BZF-Sprechgruppen wahlweise auf Deutsch oder Englisch.
Mehr Informationen zum Seminar und ein Anmeldeformular finden Sie hier:
http://bit.ly/2DDMbnA
Luftfahrthalter-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle/Drohnen
Flugmodelle/Drohnen erfreuen sich seit Jahren einer steigenden Beliebtheit. So wuchs die Anzahl der Drohnen im deutschen Luftraum laut der Deutschen Flugsicherung im Jahr 2017 auf rund 1 Million Stück!
Begünstigt wird diese Entwicklung unter anderem durch die sehr einfache Handhabung, die auch ungeübten Anfängern den Einstieg erleichtert. Auch günstige Einstiegspreise haben ihren Anteil daran.
Sehr oft besteht jedoch Unwissenheit bei den Nutzern, dass es sich bei den Flugmodellen/Drohnen um Luftfahrzeuge nach dem Luftverkehrsgesetz handelt. Diese gesetzliche Einordnung hat weitreichende Konsequenzen, wie zum Beispiel:
- Halter von Flugmodellen/Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht!
- Es besteht grundsätzlich eine VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE Haftung für Schäden, die beim Betrieb der Flugmodelle/Drohnen entstehen.
Mitglieder der AOPA haben jedoch eine sehr komfortable Möglichkeit, den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz zu beantragen und ihre gesetzliche Haftung zu versichern.
Hier mit ganz wenigen Klicks ein unverbindliches Angebot oder eine Beratung von der DVAG Aviation anfordern:
Je nach Einsatzzweck werden folgende Versicherungssummen und Beiträge angeboten:
Modellflugzeuge und Drohnen zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung (Beitrag je Halter) |
Gewicht in kg
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Versicherungs-summe
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Jahresbeitrag
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Versicherungs-summe
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Jahresbeitrag
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Versicherungs-summe
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Jahresbeitrag
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bis 5 |
2.000.000 EUR
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60,69 EUR
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3.000.000 EUR
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89,25 EUR
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5.000.000 EUR
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114,24 EUR
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bis 25 |
2.000.000 EUR
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73,78 EUR
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3.000.000 EUR
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109,48 EUR
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5.000.000 EUR
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148,75 EUR
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Gewerblich und wissenschaftlich genutzte Modellflugzeuge und Drohnen (Beitrag je Fluggerät) |
Gewicht in kg
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Versicherungs-summe
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Jahresbeitrag
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Versicherungs-summe
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Jahresbeitrag
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Versicherungs-summe
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Jahresbeitrag
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bis 25 |
2.000.000 EUR
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186,83 EUR
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3.000.000 EUR
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217,77 EUR
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5.000.000 EUR
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261,80 EUR
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Der Versicherungsschutz im Überblick
– Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt etwa 915.000 EUR. Somit erfüllen die wählbaren Versicherungssummen die gesetzlichen Erfordernisse.
– Indoor-Flüge
– Teilnahme an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen.
– Flüge außerhalb von Modellflugplätzen.
– Versicherungsschutz besteht auch für jede andere Person, die mit Wissen und Willen des Halters das Flugmodell/die Drohne benutzt.
– Gelegentliche private Nutzung fremder Flugmodelle/Drohnen.
– Steuern des Fluggerätes mit Smartphone, Tablet etc.
– Versicherungsschutz bei automatisch-autonomen Betrieb, sofern der Steuerer jederzeit manuell und in Echtzeit in die Funkfernsteuerung/ in die Steuerung eingreifen kann.
– Nutzung einer Videobrille, sofern ein Beobachter den Steuerer auf Gefahrensituationen hinweisen kann.
– Erlaubte Foto- und Filmaufnahmen zur privaten und/oder gewerblichen Verwendung.
– Mitversichert sind der Gebrauch von Startwinden für Segelflugmodelle sowie Schleppflüge.
– Weltweiter Versicherungsschutz (bei gewerblich genutzten Flugmodellen/Drohnen ohne USA und Kanada sowie deren Territorien).
AOPA Termine
– AOPA AZF Funkrefresher am 27.01.2018 in Egelsbach (ausgebucht)
– AOPA Atlantikseminar am 17.02.2018 in Egelsbach
– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 10. und 11.03.2018 in Egelsbach
– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 24. und 25.03.2018 in Schönhagen
– AOPA-Sprechfunkrefresher BZF I/II am 24.03.2018 in Egelsbach
– AOPA Flugsicherheitstraining vom 9. – 13.04.2018 in Fritzlar
– AOPA Sea Survival Lehrgang am 18. und 19.05.2018 in Elsfleth
– AOPA Flugsicherheitstraining vom 30.05. – 03.06.2018 in Anklam
– 40. AOPA Flugsicherheitstraining vom 5. – 11.08.2018 in Eggenfelden
Weitere Infos auf unserer Website.
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AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.
Flugplatz, Haus 10 | 63329 Egelsbach, Germany
phone: +49 6103 42081 | fax: +49 6103 42083
eMail: info@aopa.de | Internet: www.aopa.de
Registergericht: Amtsgericht Offenbach
Vereinsregisternummer: 2100
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