Themen

  • Erwerb von PBN Rechten für Inhaber von IFR-Berechtigungen geklärt – LBA und DFS veröffentlichen NfL 2-376-17 
  • Fliegen mit FAA / Drittstaatenlizenz bis April 2019 möglich!
  • Internationale General Aviation Konferenz in Athen im Livestream
  • Weihnachts-Special von Jeppesen für AOPA-Mitglieder
  • AOPA-Termine

 

Erwerb von PBN Rechten für Inhaber von IFR-Berechtigungen geklärt – LBA und DFS veröffentlichen NfL 2-376-17

Mit dieser Veröffentlichung hat das LBA festgelegt, wie sich IFR-Piloten bereits vorhandene PBN-Kenntnisse anrechnen lassen können, um eine durchgehende Nutzungsmöglichkeit der PBN-Verfahren in Deutschland und Europa sicherzustellen. Das Kürzel PBN steht übrigens für Performance Based Navigation, Navigationsverfahren auf der Basis von leistungsbasierter Navigation. Die AOPA hat schon länger auf die Notwendigkeit einer deutschen Übergangsregelung hingewiesen und ist sehr zufrieden, dass jetzt vom LBA eine sehr sinnvolle und pragmatische Vorgehensweise gewählt wurde, die auch kompatibel mit der bisher kommunizierten Lösung ist. Juristische Grundlage sind die EU-Verordnungen 2016/539 und 1178/2011, in denen Vorschriften zu PBN veröffentlicht wurden. Ab dem 25. August 2018 dürfen PBN-Verfahren (bspw. RNAV-Anflüge) nur noch von Luftfahrern durchgeführt werden, wenn diese über PBN-Rechte verfügen. Somit dürfen Inhaber einer Instrumentenflugberechtigung ohne PBN-Rechte ab diesem Datum lediglich konventionelle IFR-Strecken- und -Anflugverfahren (ohne PBN) durchführen.

 

Schon seit 2015 weisen wir darauf hin, dass man sich als IFR-Pilot der PBN-Verfahren fliegen will gemäß der beiden NfL II 120/99 und II 26/00 in Theorie und Praxis mit der PBN-Thematik auseinandergesetzt haben muss. Der Nachweis konnte von IFR-Flugschulen, -Fluglehrern und –Examinern ausgestellt werden. Unser Vorschlag war es, diese Qualifikation im Rahmen eines Checkfluges zur jährlichen Verlängerung der IR Berechtigung nachzuweisen. Wer das bereits getan hat, braucht heute nur noch seine Papierform zu überprüfen. Alle IFR-Piloten sollten sich unbedingt auf den Stichtag 25. August 2018 vorbereiten.

 

Wie funktioniert´s mit der PBN-Berechtigung?

IFR-Piloten müssen zum einen nachweisen, dass Sie mit PBN-Verfahren vertraut sind. Hierfür können Unterlagen wie Ausbildungsnachweise vorgezeigt werden, oder Flugbuchaufzeichnungen über bereits durchgeführte IFR-Überlandflüge mit RNAV-Elementen zu einem Zielflughafen mit PBN-Anflugverfahren.

 

Zum anderen muss die PBN-Kompetenz im Rahmen einer praktischen Prüfung oder Befähigungsüberprüfung nachgewiesen werden. Diese Prüfung bzw. Überprüfung muss PBN-Verfahren beinhalten, darunter mindestens einen PBN-Anflug. Vor der Abnahme der jeweiligen Prüfung hat sich der Prüfer davon zu überzeugen, dass entweder eine theoretische und praktische Ausbildung erfolgreich absolviert worden ist oder einer der oben beschriebenen Nachweise zur Vertrautheit mit PBN Verfahren vorliegt.

Prüfer, welche in einer praktischen Prüfung oder einer Befähigungsüberprüfung PBN-Verfahren geprüft haben, vermerken dies auf dem Bericht des Prüfers im Bemerkungsfeld. Hierbei sind die Anzahl der während der Prüfung durchgeführten PBN-Anflüge sowie sonstige geprüfte PBN-Verfahren anzugeben. (Bspw.: „RNAV-Approach in EDBM, RNAV-Routing between BUREL and LEGSA”). Zusätzlich zur Bemerkung im Bericht des Prüfers ist durch den Prüfer entweder im Flugbuch des Piloten oder einem gleichwertigen Dokument der Vermerk „PBN competency demonstrated“ einzutragen und unter Angabe von Name und Prüfernummer mit Unterschrift zu bestätigen. Eine Eintragung der PBN-Rechte in die Lizenz erfolgt nicht.

Auch ein AOPA Safety Letter befasst sich mit dem Thema PBN (RNAV/RNP), den wir als Lektüre empfehlen. Hier steht der AOPA Safety Letter als PDF-Datei zum Download bereit.

Fliegen mit FAA / Drittstaatenlizenz bis April 2019 möglich!

Piloten mit z.B. einer FAA Lizenz können bis zum 8. April 2019 weiterhin ohne zusätzliche EASA Lizenz in Deutschland fliegen.

Wie bereits im April dieses Jahres angekündigt, verlängert das Verkehrsministerium mit NfL 1-1176-17 das Opt-Out der entsprechenden EU-Vorschrift.

Informationen darüber, welche EASA Staaten das Opt-Out ebenfalls in Anspruch nehmen, finden Sie auf der Webseite der EASA in der Excel Datei (Derogations from Regulation (EU) 1178/2011 as amended).

 

Internationale General Aviation Konferenz in Athen im Livestream

Die griechische AOPA organisiert in Zusammenarbeit mit der IAOPA-Europa am 22. Januar 2018 in Athen eine internationale Konferenz zur Allgemeinen Luftfahrt. Die Zielsetzung dieser Konferenz ist es, die Teilnehmer nicht nur der griechischen, sondern auch der europäischen Allgemeinen Luftfahrt über die signifikanten Änderungen des Luftfahrt-Regelwerks der EASA zu informieren. Diese Veränderungen der sog. „General Aviation Roadmap“ der EASA betreffen sehr viele Aspekte der Branche.

Sprecher der Veranstaltung werden sein:

  • Dominique Roland, EASA Head of General Aviation and Drones
  • Craig Spence, Secretary General der IAOPA
  • Michael Erb, Senior Vice President der IAOPA – Europa

 

Die “International General Aviation Conference” wird im DIVANI CARAVEL Hotel in englischer Sprache stattfinden und im Livestream über das Internet übertragen werden. Damit kann jeder interessierte Pilot von Zuhause über die AOPA Greece Facebook-Seite teilnehmen. Wer nicht die Möglichkeit hat am Livestreaming teilzunehmen, kann sich im auch Nachhinein alle Unterlagen zur Veranstaltung auf der AOPA-Website anschauen. Eine Agenda zur Veranstaltung veröffentlichen wir in Kürze. Die Veranstaltung wird von air bp gesponsert.

Weihnachts-Special von Jeppesen für AOPA-Mitglieder

Neue AOPA Mitglieder, die zwischen Dezember und April beitreten, erhalten von Jeppesen auf Wunsch die iPad App Mobile FliteDeck VFR Europa einmalig als „18 für 12“ Angebot. Somit erhält man 18 Monate Laufzeit zum Preis von 12 Monaten. Das Angebot gilt für alle neuen AOPA-Mitglieder in Deutschland, Österreich oder der Schweiz im genannten Zeitraum.

Bestehende AOPA Mitglieder erhalten ein kostenloses Mobile FD VFR TripKit für Südafrika.

Ausserdem sponsert Navigraph 10 kostenlose Jahresservice Pakete von Jeppesen Charts. Die ersten 10 Mitglieder, die sich auf dieses Angebot bei der AOPA melden, erhalten jeweils ein Navigraph Charts Paket. Navigraph bietet Simulationslösungen für verschiedene Plattformen an (www.navigraph.com).

 

Um das jeweilige Angebot zu nutzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der AOPA auf. Das Jeppesen Team wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in eine erfolgreiche Flugsaison 2018.

AOPA Termine

 

– AOPA AZF Funkrefresher am 27.01.2018 in Egelsbach

– AOPA Atlantikseminar am 17.02.2018 in Egelsbach

– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 10. und 11.03.2018 in Egelsbach

– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 24. und 25.03.2018 in Schönhagen

– AOPA Flugsicherheitstraining vom 9. – 13.04.2018 in Fritzlar

– AOPA Sea Survival Lehrgang am 18. und 19.05.2018 in Elsfleth

– AOPA Flugsicherheitstraining vom 30.05. – 03.06.2018 in Anklam

– 40. AOPA Flugsicherheitstraining vom 5. – 11.08.2018 in Eggenfelden

Weitere Infos auf unserer Website.

 



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AOPA-Germany

Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.
Flugplatz, Haus 10 | 63329 Egelsbach, Germany
phone: +49 6103 42081 | fax: +49 6103 42083
eMail: info@aopa.de | Internet: www.aopa.de
Registergericht: Amtsgericht Offenbach
Vereinsregisternummer: 2100

 

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