Themen

  • Sprachprüfungen sollen auf Tonträgern aufgezeichnet werden
  • AOPA-Geschäftsstelle am 15. und 16. Juni geschlossen
  • Garmin Pilotentraining für GTN/G500&G600
  • AOPA Safety Letter: Klappen raus – Klappen rein
  • AOPA-Termine

 

Sprachprüfungen sollen auf Tonträgern aufgezeichnet werden

Am 7. Juni 2017 ist die 3. DVO zur Verordnung über Luftfahrtpersonal in Kraft getreten, die in ihrem §17 nunmehr vorschreibt alle Sprachprüfungen auf Tonträger aufzuzeichnen und für zwei Jahre aufzubewahren.

Die AOPA ist höchst unzufrieden über diese Entwicklung, die Ausdruck eines hohen Mißtrauens des Luftfahrt Bundesamts gegenüber seinen eigenen Sprachprüfern ist. Als das LBA vor einigen Jahren unter Druck stand und einen riesigen Berg von Sprach-Erstprüfungen abarbeiten musste, da war alles noch anders: Damals bemühte man sich im LBA ein unkompliziertes und pragmatisches Verfahren einzuführen und suchte dazu auch die Unterstützung der Verbände, die daraufhin eine große Zahl von Sprachprüfern bereitgestellt haben. Heute sind die Regelungen leider vor allem geprägt von bürokratischer Verliebtheit in überflüssige Details und einem ausgeprägten Misstrauen gegenüber den eigenen Sprachprüfern. Da es hierfür keinen erkennbaren Anlass gibt, sind derartige Maßnahmen lediglich dazu geeignet, das Vertrauensverhältnis zwischen Sprachprüfern und LBA nachhaltig zu beschädigen. Nicht zufällig haben schon sehr viele fähige Sprachprüfer frustriert das Handtuch geworfen.

 

Aber noch schlimmer:

Die in § 17 Abs. 2 der 3. DVO vorgesehene Aufzeichnung der Prüfungsgespräche während der Sprachprüfung auf Audioträger ist rechtswidrig. Die Vorschrift geht nämlich über ihre Ermächtigungsgrundlage (§ 125a LuftPersV) hinaus und verstößt deshalb gegen Artikel 80 Grundgesetz.

 

Nach § 125a Abs. 2 LuftPersV führt das Luftfahrt-Bundesamt die Aufsicht über die von ihm anerkannten Stellen. Es prüft im Rahmen der Aufsicht, ob die für die Anerkennung maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen und die erteilten Nebenbestimmungen eingehalten werden. Das Luftfahrt-Bundesamt kann Einzelheiten zur Aufsicht durch Rechtsverordnung festlegen. Dies hat es mit § 16 und 17 der 3.DVO getan, allerdings unter Überschreitung des insofern maßgeblichen Rahmens, der in Anlage 2 der LuftPersV gesetzt worden ist. Danach muss eine anerkannte Stelle über eine Beschreibung der Verfahren verfügen, mit denen sichergestellt wird, dass bei der Prüfung die Vorgaben nach § 125 und § 125a eingehalten werden, die unter anderem Angaben zu den Prüfungsverfahren und zur Aufzeichnung der Prüfungsergebnisse erfasst. Von einer Aufzeichnung der Prüfungsinhalte auf Audioträger ist darin nicht die Rede. Bei der Verpflichtung, derartige Audioaufzeichnungen anzufertigen, geht es auch nicht um die in § 125a LuftPersV ausdrücklich normierten Zweck, festzustellen, „ob die für die Anerkennung maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen“. Die Audioaufzeichnungspflicht gehört eben gerade nicht zu den Anerkennungsvoraussetzungen, wie sie in der LuftPersV aufgestellt worden sind.

Darüber hinaus verletzt eine derartige Verpflichtung das Grundrecht der Prüflinge auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz). Um ohne (erzwungenes) Einverständnis in dieses Grundrecht eingreifen zu können, bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Eine solche ist aber weder im LuftVG noch in irgendeiner anderen Rechtsnorm mit Gesetzesqualität vorhanden.

 

Wir haben uns umgehend an die zuständigen Stellen gewandt und auf eine Rücknahme der Aufzeichnungspflicht gedrängt.

 

 

AOPA-Geschäftsstelle am 15. und 16. Juni geschlossen

Am Donnerstag dem 15.06. (Fronleichnam) und Freitag, dem 16.06.2017, bleibt die AOPA-Geschäftsstelle geschlossen. Ab dem 19. Juni ist die AOPA-Crew wieder zu den gewohnten Geschäftszeiten für Sie erreichbar.

 

Garmin Pilotentraining für GTN/G500&G600

Am 17. und 18. Juli findet in München ein Training statt, dass gleichermaßen für VFR und IFR Piloten ausgelegt sein wird und für Eigner und Interessenten spannend ist.

 

In realitätsnahen Szenarien werden unterschiedliche Flüge simuliert und eigenständig durchgeführt. Fragen zu Connext / Database Concierge werden ebenso beantwortet wie Fragen rund um die Flugplanung und besondere Verfahren.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 660,- EUR für ein komplettes 2-Tages Training.

Die Teilnehmer qualifizieren sich für interessante Rabatte – so werden beim anschließenden Kauf eines G600 die Kosten für das Training fast vollständig erstattet.

 

Weitere Infos und/oder die Anmeldung bitte per E-Mail erfragen: avionics.europe@garmin.com.

AOPA Safety Letter: Klappen raus – Klappen rein

Klappen werden nur für kurze Phasen eines Fluges gebraucht: für den Start und die Landung. Das Risiko bei einer falschen Benutzung von Klappen liegt in der Tatsache, dass ihr Gebrauch fast immer in niedrigen Höhen notwendig wird. Fehler durch Unkenntnis ihrer Funktion oder falsche Bedienung können deshalb leicht zu kritischen Situationen mit Unfallfolgen führen. Verschiedene Klappenbauarten kombiniert mit unterschiedlichen Flugzeug- und Tragflächenformen zeigen zum Teil gänzlich andere Auswirkungen auf Flugverhalten und machen das Wissen über die richtige Anwendung nicht einfacher. Dieser Safety Letter stellt die Einflüsse der Klappen bei verschiedenen Flugbedingungen dar, damit in einer kritischen Situation die richtige Entscheidung getroffen werden kann. Zum Download geht es hier.

AOPA Termine

– AOPA Flugsicherheitstraining vom 06. bis 13.08.2017 in Eggenfelden

– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 02. und 03.09.2017
in Schönhagen

– AOPA Jahreshauptversammlung am 23. September in Egelsbach

– AOPA Flugsicherheitstraining vom 30.09. bis 03.10.2017 in Stendal

– AOPA Sea Survival Lehrgang am 20. und 21.10.2017 in Elsfleth

– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 28. und 29.10.2017
in Egelsbach

– AOPA Seminar Menschliches Leistungsvermögen – HPL am 01. und 02.11.2017
in Königsbrück

– 11. Tag der AOPA-Vereine am 11.11.2017 in Egelsbach

– AOPA Atlantikseminar am 18.11.2017 in Egelsbach

Weitere Infos auf unserer Website.

 



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AOPA-Germany

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