Themen

  • DFS veröffentlicht neue Regelung für den motorbetriebenen Kunstflug
  • 8,33 kHz-Funkgeräte – Eigentlich überflüssig, dennoch vorgeschrieben und jetzt subventioniert?
  • AOPA Geschäftsstelle zwischen den Jahren geschlossen
  • AOPA-Termine

 

DFS veröffentlicht neue Regelung für den motorbetriebenen Kunstflug

Mit dem AIC VFR 05/16 vom 22. Dezember 2016 hebt die DFS das heftig umstrittene AIC VFR 04/16 aus dem Juni wieder auf, mit dem der Motor-Kunstflug zeitlich sehr stark eingeschränkt wurde.

Wir haben die Rechtmäßigkeit dieser Regelung gemeinsam mit den Kollegen des DAeC von Beginn an angezweifelt:

  • Schon die Entstehung widerspricht den Grundsätzen der Demokratie. Ein Urteil, welches einen rein lokalen Streit entscheidet, wird herangezogen, um bundesweit eine am verhandelten Fall völlig unbeteiligte Personengruppe zu reglementieren.
  • Das Urteil vergleicht gelegentlichen Lärm aus Kunstflugtätigkeit mit dem hochfrequenter Flugbewegungen an einem Flugplatz mit Anwendung der Landeplatz-Lärmschutzverordnung und übernimmt deshalb gleich die darin enthalten Zeiten. Das ist nicht zulässig, denn nirgendwo, und schon gar nicht in Deutschland, gibt es auch nur ansatzweise 15.000 Kunstflugbewegungen je Jahr am selben Ort!
  • Neben diesen beiden Aspekten gibt es noch weitere: Zum Beispiel betreiben an den verschiedensten Orten Sportpiloten den Kunstflug im besten Einvernehmen mit Anrainern, solchen an den Flugplätzen und solchen in der Nähe von „Kunstflugboxen“, den eng begrenzten Trainingsräumen der Kunstflieger.

Mit der neuen Regelung des AIC VFR 05/16 wird es wahrscheinlich wieder so wie früher, oder doch nicht? Denn die DFS verweist darauf, dass außerhalb der Ruhezeiten der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung grundsätzlich Kunstflug durchgeführt werden darf. Das ist noch nicht neu, dann aber kommt der Hinweis für die übrigen Zeiten, dabei wird auf den Gerichtsentscheid des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 12. Februar 2014 verwiesen, „dass vom Luftfahrzeugführer in Konkretisierung seiner Lärmminderungspflichtnach §29b Absatz 1 LuftVG erwartet werden kann, dass die zeitlichen Beschränkungen eingehalten werden“.

 

Wir mussten auch mehrmals lesen, kommen aber zu der Interpretation, dass diese Kann-Bestimmung nicht verbindlich ist, dass jetzt wieder ohne zeitliche Beschränkungen geflogen werden kann. Denn sonst hätte man die alte Regelung des AIC VFR 04/16 auch bestehen lassen können, die besagte, dass in den von der DFS kontrollierten Lufträumen Flugverkehrskontrollfreigaben für Kunstflug während der Ruhezeiten der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung nicht erteilt werden.

Dass dies nicht so klar formuliert wurde könnte daran liegen, dass das Bundesverkehrsministerium (BMVI) nur sehr ungerne Rückwärtsrollen vollführt.

Wir haben in Schreiben dargelegt, warum die bisherigen Regelungen nicht haltbar sind und auch mit der Unterstützung eines betroffenen Unternehmens eine Klage vorbereitet. Dies hat offenbar bei DFS und BMVI zu einem Nachdenken, und letztlich auch zu einem positiven Umdenken geführt.

 

Wie dem auch sei, wir freuen uns darüber, dass nunmehr auch an den Wochenenden wieder Kunstflug mit Motorflugzeugen betrieben werden kann. Allerdings sollte jeder Kunstflieger darauf achten, dass dies so weit wie möglich im Einvernehmen mit den Anwohnern der Kunstflugboxen geschieht, denn sonst sind weitere juristische und politische Schritte gegen den Kunstflug nur eine Frage der Zeit.

 

 

8,33 kHz-Funkgeräte – Eigentlich überflüssig, dennoch vorgeschrieben und jetzt subventioniert?

 

Ab dem Jahr 2001 wurde von Eurocontrol und den nationalen Flugsicherungen darüber diskutiert, dass in Europa auch im unteren Luftraum Funkgeräte mit dem engeren 8,33 kHz Frequenzraster eingeführt werden müssten, um den steigenden Frequenzbedarf der Flugsicherung und der Airlines abzudecken. In den USA werden die Frequenzen offenbar effizienter genutzt, denn dort kommt man komplett ohne 8,33 Funkgeräte aus und verbleibt im 25 kHz-Frequenzraster.

 

Da war die Kritik unseres Verbandes natürlich vorprogrammiert:

 

Zum einen richtete sie sich gegen die unterstellten Wachstumsszenarien und damit die Bedarfsermittlung für neue Frequenzzuteilungen, die nach dem Prinzip verliefen: Der Verkehr verdoppelt sich alle fünf Jahre, dann brauchen wir auch doppelt so viele Frequenzen. Das Wachstum der Airlines und damit auch der Frequenzbedarf sind in den letzten Jahren deutlich geringer ausgefallen als vorhergesagt, jedoch werden die Einführungstermine nicht mehr geändert.

 

Zum anderen war unsere Kritik auch durchaus konstruktiv. Als Lösung haben wir ein europaweit zentralisiertes Frequenzmanagement vorgeschlagen, denn bis heute wird in der Luftfahrt die zivile Frequenzvergabe rein national verwaltet, obwohl die Funkwellen sich natürlich nicht an Ländergrenzen halten. Unser Vorschlag fand eine sehr große Zustimmung, auch bei Eurocontrol, nur waren leider die drei Luftfahrtbehörden von Frankreich, Großbritannien und Deutschland gegen eine europäische Lösung, denn es handele sich bei der Vergabe der Frequenzen schließlich um Fragen der nationalen Souveränität, die man Europa nicht überlassen kann!

 

In der EU-Regularie 1079/2012 wurde letztlich europaweit verbindlich vorgeschrieben, dass zunächst der IFR-Verkehr und dann auch alle anderen Luftfahrzeuge im 8,33 kHz-Frequenzband operieren müssen. Erreicht wurde durch den Einsatz der IAOPA zumindest eine deutliche zeitliche Verschiebung der Einführung, denn ursprünglich war die Einführung schon geplant ab 2009 für IFR- und ab 2012 für VFR-Verkehr, und zwar in allen Lufträumen. Diese gewonnene Zeit konnte genutzt werden, um alte Funkgeräte routinemäßig auszumustern und zu ersetzen.

 

Seit dem 1. Januar 2014 müssen alle Luftfahrzeuge, die nach IFR in den Lufträumen A, B und C unterwegs sind, mit 8.33 kHz-tauglichen Funkgeräten ausgerüstet sein. Ab dem 1. Januar 2018 sind auch alle anderen Luftfahrzeuge und Bodenfunkstellen betroffen.

 

Recht überrascht waren wir von der Meldung in diesem Sommer, dass die britische Luftfahrtbehörde einen erfolgreichen Antrag auf Subventionen im Rahmen der Umrüstung auf 8,33 kHz-Funkgeräte bei der Europäischen Union gestellt hat. Jedes neue Funkgerät wird dort mit 20% des Einrüstungspreises bezuschusst, bis der Gesamtförderbetrag von 4,3 Mio. EUR aufgebraucht ist. Inzwischen haben wir vom deutschen Verkehrsministerium (BMVI) erfahren, dass ein neues europäisches Förderprojekt ausgeschrieben worden ist, für das bis zum Februar 2017 Bewerbungen akzeptiert werden. Wir begrüßen solch ein Förderprojekt ausdrücklich, denn Kosten-/Nutzenanalysen haben eindeutig belegt, dass die Allgemeine Luftfahrt durch die Umstellung auf das neue 8,33 kHz-Kanalraster als einzige Nutzergruppe benachteiligt wird. Entsprechende Kompensationsleistungen der EU sind deshalb nur fair.

 

Wir werden deshalb mit unseren Kollegen von der europäischen IAOPA einen Antrag auf Fördermittel zur Umrüstung auf 8,33-kHz Funkgeräte stellen. Das BMVI kann leider nicht wie die britische CAA eine aktive Rolle bei der Stellung des Antrags übernehmen. Zur Zeit befinden wir uns in Gesprächen mit Eurocontrol, die einen länderübergreifenden Ansatz zur Beantragung der Fördermittel begrüßen würde.

 

Obwohl der Antrag auf Fördermittel von uns bislang noch gar nicht eingereicht wurde, die Abgabefrist ist Februar 2017, haben uns schon die ersten Anmeldungen erreicht. Wir bitten von Anträgen auf Förderung der Umrüstung abzusehen, bis wir auch (hoffentlich) den Zuschlag erhalten haben und Ihnen die Details zur Antragsstellung verbindlich mitteilen können. Das wird vermutlich nicht vor dem April 2017 der Fall sein.

 

AOPA Geschäftsstelle zwischen den Jahren geschlossen

Die AOPA-Geschäftsstelle ist vom 27. Dezember 2016 bis 30. Dezember 2016 geschlossen. Am 23. Dezember 2016 erreichen Sie uns bis 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle.

Am 02. Januar 2017 sind wir ab 08:30 Uhr wieder für Sie da.

 

Wir wünschen allen Mitgliedern, Geschäftspartnern und Freunden der AOPA-Germany ein frohes Weihnachtsfest und für das Jahr 2017 Glück, Gesundheit und viel Erfolg!

AOPA Termine

 

– AOPA AZF Funksprechrefresher am 18.02.2017 in Egelsbach

– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 25. und 26.03.2017 in Egelsbach

– AOPA Flugsicherheitstraining vom 25. – 28.04.2017 in Fritzlar

– AOPA Sea Survival Lehrgang am 12. und 13.05.2017 in Elsfleth

– AOPA Fly-Out vom 01. bis 04.06.2017 nach Mali Losinj

– AOPA Flugsicherheitstraining vom 06. bis 13.08.2017 in Eggenfelden

– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 02. und 03.09.2017
in Schönhagen

– AOPA Flugsicherheitstraining vom 30.09. bis 03.10.2017 in Stendal

– AOPA Sea Survival Lehrgang am 20. und 21.10.2017 in Elsfleth

– AOPA Seminar Menschliches Leistungsvermögen – HPL am 01. und 02.11.2017
in Königsbrück

– AOPA Atlantikseminar am 18.11.2017 in Egelsbach

Weitere Infos auf unserer Website.

 



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AOPA-Germany

Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.
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