Themen

  • Bundesrat und EU-Kommission fordern die Abschaffung: Bundestag hält dennoch an der ZÜP für Privatpiloten fest
  • Umfrage zur Ausrüstung der Allgemeinen Luftfahrt mit Transpondern, GPS und Kollisionsvermeidungs- / Kollisionswarnungssystemen
  • Neuer AOPA Safety Letter zum Thema „RÄUMLICHE DESORIENTIERUNG“
  • Weihnachts-Special von Jeppesen für AOPA-Mitglieder
  • AOPA-Letter 06/16 ist erschienen
  • AOPA-Termine

 

Bundesrat und EU-Kommission fordern die Abschaffung: Bundestag hält dennoch an der ZÜP für Privatpiloten fest

Im letzten AOPA-Letter haben wir berichtet, dass sich in Sachen ZÜP für Privatpiloten nach der EU-Kommission nun auch der Bundesrat aktiv für ihre Abschaffung einsetzt.

Am 23. September 2016 wurde in der 948. Sitzung des Bundesrats eine Empfehlung des Verkehrsausschusses verabschiedet, in der nichts weniger als eine komplette Streichung des § 7 Absatz 1, Satz 1, Nummer 4 LuftSiG verlangt wurde, also die Abschaffung der ZÜP.

 

Am 7. November 2016 hat sich der Innenausschuss des Bundestags in einer Anhörung der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes angenommen. Auch AOPA-Präsident Prof. Elmar Giemulla wurde vom Innenausschuss gehört, für den er eine gutachterliche Stellungnahme verfasst hat, veröffentlicht unter BT-Drucksache 18/18/9752.

Aus dem Bundesinnenministerium kamen allerdings nur die bekannten ablehnenden Stimmen:

 

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Es ist zutreffend, dass die EU-Kommission in dieser Frage ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. Die Bundesregierung hat sorgfältig geprüft, ob der begründeten Stellungnahme der Kommission durch Änderungen des Bundesrechts, insbesondere des Luftsicherheitsgesetzes und des Luftverkehrsgesetzes, nachgekommen werden kann. Diese Prüfung ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Bundesregierung das geltende Erfordernis einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten (§ 4 Absatz 1 Nummer 3 des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Luftsicherheitsgesetzes) während der derzeit erhöhten abstrakten Gefahr eines terroristischen Anschlags aus Sicherheitsgründen nicht lockern sollte.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten kann wirksam verhindern, dass bekannte terroristische Gefährder in Deutschland eine Pilotenausbildung durchlaufen und Flugfähigkeiten erlangen, die sie anschließend zur Begehung eines Anschlags missbrauchen könnten. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Gefahr, die von Terror- Organisationen wie beispielsweise dem sogenannten “Islamischen Staat (IS)“ ausgeht, erscheint es durchaus möglich, dass eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in Deutschland ansässige Unterstützer von einer möglicherweise angestrebten Pilotenausbildung abhält. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht in all jenen Mitgliedstaaten eine Sicherheitslücke, die für Privatpiloten oder bestimmte Teile ihrer Privatpiloten keinerlei Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen. Die Bundesregierung hat daher gegenüber der EU-Kommission angeregt zu prüfen, wie diese Sicherheitslücke durch entsprechende Änderungen des maßgeblichen EU-Rechts geschlossen werden könnte.

Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 18/9833, zu Nummer 4.

 

Nach dieser Anhörung des Innenausschusses haben wir uns an mehrere Bundestagsabgeordnete gewandt und um Unterstützung bei der Argumentation gegen die ZÜP gebeten. Zudem wurden von uns alle Mitglieder des Innen- und des Verkehrsausschusses des Bundestags angeschrieben. In diesem Schreiben haben wir noch einmal auf die uns unterstützende Argumentation des Bundesrats und der EU-Kommission hingewiesen.

 

Die von uns kontaktierten Abgeordneten des Innenausschusses zeigten für unsere Argumentation zur Abschaffung der ZÜP zwar ein gewisses Verständnis, verwiesen aber im Wesentlichen auf die ablehnende Position des Bundesinnenministeriums, aber auch darauf, dass das Waffengesetz ähnliche Überprüfungen wie die ZÜP vorsieht, und dass man Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel sowieso ganz gelassen sieht: Ob insgesamt 80 oder 81 Vertragsverletzungen, das ist doch inzwischen egal.

 

Entsprechend hat am 30. November 2016 der Innenausschuss während seiner 97. Sitzung des Innenausschusses die Forderung nach der Abschaffung der ZÜP für Privatpiloten nicht unterstützt.

Am 1. Dezember 2016 um 21:57 Uhr hat der Bundestag – ohne weitere Aussprache – die Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes wie vom Bundesinnenausschuss eingereicht angenommen.

Der erhoffte Durchbruch in Sachen ZÜP ist damit schon wieder ausgeblieben.

 

Allerdings gibt es bei allem Frust auch Grund für vorsichtigen Optimismus. Die EU-Kommission wird nicht locker lassen und den Druck auf das Bundesinnenministerium erhöhen. Mehrere Bundestagsabgeordnete haben uns zudem glaubhaft versprochen in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf zur Abschaffung der ZÜP anzugehen.

Mit der fortgesetzten Unterstützung des Bundesrats und der EU-Kommission wird es dann eine neue Möglichkeit geben, die unsinnige ZÜP zu Fall zu bringen. Wir werden auch nach 12 Jahren Widerstand gegen die ZÜP auf jeden Fall nicht locker lassen.

 

Umfrage zur Ausrüstung der Allgemeinen Luftfahrt mit Transpondern, GPS und Kollisionsvermeidungs- / Kollisionswarnungssystemen

 

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) untersucht mit der Rulemaking Task RMT.0679 “Revision of Surveillance Performance and Interoperability” die potenziellen Bedürfnisse und Optionen für zukünftige Luftraum-Überwachungsanforderungen in Europa. Mehrere Verbände der Allgemeinen Luftfahrt  nehmen an dieser Arbeit teil, um die Interessen der Nutzer aus der Allgemeinen Luftfahrt zu schützen.

 

Ein erster Schritt in diesem Prozess ist es, die aktuelle Situation in den EASA-Mitgliedstaaten zu verstehen. Es ist eine Umfrage angefügt, die Informationen über die derzeitige und mögliche zukünftige Ausrüstung von Luftfahrzeugen mit ADS-B, einschließlich der Ausrüstung mit Traffic Awareness und Kollisionsvermeidungsausrüstung jeglicher Art,  an Bord von Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt in Deutschland, sammeln soll. Die Umfrage fragt nach

 

–          Transponder Ausrüstung

–          GPS Ausrüstung

–          Ausrüstung mit Geräten zur Kollisionsvermeidung und Warnsystemen.

 

Die Umfrage ist so konzipiert, dass sie von einzelnen Flugzeugbesitzern, Haltergemeinschaften oder von Vereinen und Trainingsorganisationen, die mehr als ein Flugzeug betreiben, beantwortet werden kann. Bitte beachten Sie, dass Teilinformationen besser sind als überhaupt keine Informationen, so dass, wenn Sie (oder Ihre Instandhaltungsorganisation) die Antwort auf einige der detaillierteren Fragen nicht wissen, einfach „ich weiß nicht“ eingetragen werden kann.

Vertraulichkeit von Informationen ist wichtig. Die erhaltenen Informationen werden in einem Bericht zusammengefasst, um zu vermeiden, dass einzelne Antworten erkannt werden können. Alle Informationen werden anonymisiert, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten. Wenn Sie weitere Angaben machen, die vertraulich behandelt werden sollen, geben Sie dies bitte in Ihrer Antwort an oder teilen es per E-Mail der EASA mit.

 

Bitte antworten Sie sobald wie möglich und möglichst noch vor Weihnachten auf die Umfrage. Wenn Sie Fragen zur Umfrage haben, wenden Sie sich bitte an die EASA-Ansprechpartner:
– Bryan JOLLY (bryan.jolly@easa.europa.eu)
– Gilles GARDIOL (impact.assessment@easa.europa.eu)

 

Die AOPA-Germany begrüßt diese Initiative und würde sich freuen, wenn sich zahlreiche Halter von Luftfahrzeugen an dieser Umfrageaktion beteiligen.

 

Die Umfrage kann in folgendem Excel Sheet beantwortet werden und Ihre Antworten senden Sie bitte an diese Email-Adresse: impact.assessment@easa.europa.eu.

 

Zur Umfrage: Excel Datei (.xlsx Format)

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

 

Neuer AOPA Safety Letter zum Thema „RÄUMLICHE DESORIENTIERUNG“

Unser neuester AOPA Safety Letter befasst sich mit dem Thema RÄUMLICHE DESORIENTIERUNG.

Wir Menschen sind ausschließlich „VFR-Geschöpfe“. Die Sinne, die wir nutzen, um unser Gleichgewicht zu halten und zu wissen, welche Seite oben und welche unten ist, sind komplett unzuverlässig, wenn sich unser Körper in Bewegung befindet ohne Bezug zur Umgebung um uns herum. Wenn ein Pilot im Flug der Sicht nach außen beraubt wird, kann er schnell die Kontrolle über das Flugzeug verlieren und erliegt einer tödlichen Gefahr in der Allgemeinen Luftfahrt, der räumlichen Desorientierung (Spatial Disorientation), allgemein auch als räumlicher  Orientierungsverlust bezeichnet.

 

Hier steht der AOPA Safety Letter als PDF-Datei zum Download bereit.

Weihnachts-Special von Jeppesen für AOPA-Mitglieder

Mitglieder der AOPA-Germany können in der Zeit vom 15. Dezember 2016 bis 15. Januar 2017 einen Jahresservice „Europe IFR“ oder „Europe IFR & VFR“ von Jeppesen Mobile FliteDeck IFR single install mit einem
Rabatt von 50% erhalten. Dieser Service kann wahlweise mit der Jeppesen Mobile FliteDeck IFR app oder der Garmin Pilot app auf dem iPad genutzt werden.

Mehr Informationen zu dem Angebot und ein Bestellformular finden Sie seit dem 15. Dezember 2016 online im Mitgliederbereich auf www.aopa.de.

AOPA-Letter 06/16 ist erschienen

Der neue AOPA-Letter für die Monate Dezember 2016 / Januar 2017 ist erschienen.

Hier geht es zum kompletten Inhaltsverzeichnis und PDF-Download.

AOPA Termine

 

– AOPA AZF Funksprechrefresher am 18.02.2017 in Egelsbach

– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 25. und 26.03.2017 in Egelsbach

– AOPA Flugsicherheitstraining vom 25. – 28.04.2017 in Fritzlar

– AOPA Sea Survival Lehrgang am 12. und 13.05.2017 in Elsfleth

– AOPA Fly-Out vom 01. bis 04.06.2017 nach Mali Losinj

– AOPA Flugsicherheitstraining vom 06. bis 13.08.2017 in Eggenfelden

– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 02. und 03.09.2017
in Schönhagen

– AOPA Flugsicherheitstraining vom 30.09. bis 03.10.2017 in Stendal

– AOPA Sea Survival Lehrgang am 20. und 21.10.2017 in Elsfleth

– AOPA Seminar Menschliches Leistungsvermögen – HPL am 01. und 02.11.2017
in Königsbrück

– AOPA Atlantikseminar am 18.11.2017 in Egelsbach

Weitere Infos auf unserer Website.

 



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AOPA-Germany

Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.
Außerhalb 27 / Flugplatz | 63329 Egelsbach, Germany
phone: +49 6103 42081 | fax: +49 6103 42083
eMail: info@aopa.de | Internet: www.aopa.de
Registergericht: Amtsgericht Offenbach
Vereinsregisternummer: 2100

 

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