Themen
- BAF und die Strafen für Luftraumvergehen: Bitte melden Sie sich
- Die ZÜP wackelt
- Noch Plätze frei: FAA-Lizenzvalidierungen für AOPA-Mitglieder am 3. Dezember 2016 in Egelsbach
- Noch Plätze frei: AOPA-Fluglehrerfortbildung VFR/IFR am 5./6. November 2016 in Schönhagen (EDAZ)
- AOPA-Termine
BAF und die Strafen für Luftraumvergehen: Bitte melden Sie sich
Bei uns häufen sich die Meldungen über ungerecht hohe Strafen des Bundesamts für Flugsicherung (BAF) bei Luftraumvergehen. Um uns einen besseren Überblick verschaffen zu können, bitten wir alle diejenigen, die schon einmal vom BAF bestraft worden sind, sich bei uns zu melden. Wichtig wäre es für uns zu erfahren, wie hoch die Strafe ausgefallen ist und für welches Vergehen sie ausgesprochen wurde, um auf einer fundierten Basis argumentieren zu können.
Selbstverständlich sicheren wir eine anonyme Behandlung zu. Richten Sie Ihre Antwort bitte direkt an unseren Geschäftsführer unter der Emailadresse erb (at) aopa.de. Auch der Deutsche Ultraleichtflugverband (DULV) wird unter seinen Mitgliedern eine Umfrage zum gleichen Thema starten. Im Editorial des aktuellen AOPA-Letters finden Sie weitere Informationen dazu.
Die ZÜP wackelt
Nachdem die EU-Kommission in Sachen ZÜP bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat, ist nun auch der Bundesrat aktiv geworden.
Am 23.9.2016 wurde in der 948. Sitzung eine Empfehlung des Verkehrsausschusses durchgewunken, in der nichts weniger als eine komplette Streichung des § 7 Absatz 1, Satz 1, Nummer 4 LuftSiG verlangt wurde, also die Abschaffung der ZÜP.
Die Begründung, in der Drucksache 414/1/16 nachzulesen, hätte aus der Feder der AOPA stammen können. Jedenfalls decken sich die Argumente mit dem, was die AOPA seit vielen Jahren bei jeder sich bietenden Gelegenheit vorgetragen hat.
Die Vorlage wurde inzwischen als Empfehlung an die Bundesregierung weitergeleitet. Von dort kamen allerdings keine Zeichen der Zustimmung. In einer Stellungnahme hat die Bundesregierung zwar das Vertragsverletzungsverfahren eingeräumt, jedoch in Anbetracht der abstrakten Gefahr eines Terroranschlages die Streichung des ZÜP Paragraphen abgelehnt. Die Bundesregierung sehe vielmehr durch das Fehlen der ZÜP in den übrigen Mitgliedsstaaten eine Sicherheitslücke und wolle auf entsprechende Änderungen des maßgeblichen EU-Rechts hinwirken. Damit ist Deutschland schon einmal gescheitert. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten.
Noch Plätze frei: FAA-Lizenzvalidierungen für AOPA-Mitglieder am 3. Dezember 2016 in Egelsbach
FAA Examiner Adam House ist am 3. Dezember 2016 wieder in der Geschäftsstelle in Egelsbach, um FAA Lizenzvalidierungen auszustellen. Auch dieser Termin ist ausschließlich AOPA Mitgliedern vorbehalten. Für eine Terminvereinbarung rufen Sie bitte in der AOPA-Geschäftsstelle an. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Noch Plätze frei: AOPA-Fluglehrerfortbildung VFR/IFR am 5./6. November 2016 in Schönhagen (EDAZ)
Die Fluglehrerfortbildung der AOPA-Germany wird im Sinne von FCL.940.FI bzw. FCL.940.IRI durgeführt. Der Lehrgang wird als anerkannte Fluglehrerfortbildung vom LBA zugelassen und erfüllt die Voraussetzungen von:
– FCL.940.FI: FI(A), FI(H) – Verlängerung und Erneuerung
– FCL.940.IRI: IRI (A), IRI (H) – Verlängerung und Erneuerung
Weitere Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie hier.
AOPA Termine
– AOPA Fluglehrerfortbildung VFR/IFR am 05. und 06.11.2016 in Schönhagen
– AOPA Atlantikseminar am 19. November in Egelsbach
– 10. Tag der AOPA-Vereine am 26. November in Egelsbach
– FAA Lizenzvalidierung am 3. Dezember in Egelsbach
Weitere Infos auf unserer Website.
Dieser Newsletter wird Ihnen präsentiert von:
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.
Außerhalb 27 / Flugplatz | 63329 Egelsbach, Germany
phone: +49 6103 42081 | fax: +49 6103 42083
eMail: info@aopa.de | Internet: www.aopa.de
Registergericht: Amtsgericht Offenbach
Vereinsregisternummer: 2100
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