Themen

  • Gemeinsam gegen Kunstflugbeschränkungen
  • Anflüge könnten deutlich sicherer werden: IFR auf Non-Instrument Runways
  • Noch Plätze frei: 38. AOPA-Flugsicherheitstraining vom 31.07. bis 07.08.2016 in Eggenfelden
  • Neuer AOPA Safety Letter zum Thema „FLUG-GESCHWINDIGKEITEN“
  • AOPA-Termine

 

Gemeinsam gegen Kunstflugbeschränkungen

DAeC und AOPA-Germany gehen gegen die Beschränkungen für Motorkunstflieger vor und haben jetzt ein Positionspapier veröffentlicht. DAeC und die AOPA-Germany beschreiben in einem gemeinsamen Positionspapier, warum sie vereint gegen die Einschränkungen des Motorkunstflugs vorgehen werden. Die Einschränkungen bedrohen Luftsportler und gewerbliche Schulen gleichermaßen und könnten sich nachhaltig auf die Sicherheit im Luftverkehr auswirken.

 

Anflüge könnten deutlich sicherer werden: IFR auf Non-Instrument Runways

Die Idee ist nicht ganz neu, aber es tut sich mal wieder etwas Positives in Sachen Sicherheit:

Die europäische Luftfahrtbehörde EASA und die internationale Organisation für Zivilluftfahrt ICAO wollen IFR-Piloten eine deutliche Erhöhung der Sicherheit und der Zuverlässigkeit ihres Flugbetriebs anbieten.

 

Das Thema, um das es geht, heißt IFR auf Non-Instrument Runways. Alle IFR-Piloten außerhalb des Airline-Betriebs kennen die Problematik nur zu gut: Viele Flugplätze mit einer für die geflogenen Maschinen ausreichend großen Piste haben leider keine IFR-Anflugverfahren. Die Gründe können in einer für normale Anflüge nicht ausreichenden Hindernisfreiheit liegen, oder darin, dass ein Fehlanflugverfahren in den Luftraum nahe gelegener Verkehrsflughäfen führen würde, oder darin, dass schlichtweg das Geld für die Einrichtung solch eines IFR-Verfahrens inklusive der zugehörigen Bodenanlagen wie etwa einer Anflugbefeuerung fehlt.

 

Fliegt man als Pilot bei vergleichsweise schlechtem Wetter an solch einen Flugplatz ohne IFR-Verfahren, dann wird man in einem IFR-VFR-Wechselverfahren von der Flugsicherung üblicherweise in die Umgebung des Platzes bis zur dort geltenden Minimum Vectoring Altitude (MVA) geführt – wenn alles perfekt läuft, sogar in Verlängerung der Landebahn. Man muss sich dann aber mangels Anflugverfahren die letzte Strecke selbst nach Sichtflugregeln an den Flugplatz heranarbeiten. Das kann gerade bei den in Deutschland oft sehr hohen MVA über recht lange Strecken gehen. Verschlechtert sich dabei das Wetter unter die VFR-Bedingungen, muss man den Anflug abbrechen, wieder zur Frequenz der Fluglotsen gehen, und sich wieder in das IFR-System einfädeln. Leider gibt es genügend Beispiele, wo eines der neuen IFR-Verfahren die bessere Alternative zu den konventionellen Wechselverfahren gewesen wäre.

 

Aber solche Anflüge können inzwischen auch deutlich einfacher praktiziert werden, und einfacher bedeutet beim IFR-Fliegen auch immer sicherer: mit IFR-Verfahren auf Non-Instrument Runways.

Der Vorteil bei diesen Verfahren ist, dass man hierbei bis zum Aufsetzen auf der Piste immer unter Instrumentenflugregeln bleibt. Man folgt einem festgelegten IFR-Verfahren bis zum einem Missed- Approach-Punkt. Für diesen gilt eine Mindestflughöhe, die deutlich über denen üblicher IFR-Anflüge liegt. Vom Missed-Approach- Point setzt man entweder in Sichtflugbedingungen die letzte Flugstrecke bis zur Runway fort, oder aber man fliegt den veröffentlichten Missed Approach. Ein festgelegtes Fehlanflugverfahren zu haben, das unter Berücksichtigung der Hindernissituation festgelegt wurde, ist der größte Sicherheitsvorteil dieser Verfahren. Die britische Luftfahrtbehörde CAA hat dies erkannt und bereits 2014 zum Thema eine umfangreiche Publikation von 77 Seiten mit dem Arbeitstitel CAP 1122 veröffentlicht. Sie ist unter http://bit.ly/22vezum zu finden.

 

Darin stellt die CAA auch klar, dass nicht alle VFR-Flugplätze mit solchen Verfahren ausgestattet werden können, dass im Einzelfall auf Grund der Hindernissituation und auch nach ökonomischen Gründen abgewogen werden muss, ob solch ein IFR-Verfahren auch installiert wird.

In Österreich sieht man das ganz ähnlich wie bei den Briten: In Bad Voeslau (LOAV) gibt es ein solches RNAV-Anflugverfahren auf die Piste 31/13, das auf Kurs 286 in die Verlängerung der Piste führt und sich nach Auskunft unserer Kollegen von der AOPA-Austria sehr bewährt hat. Die Minimum Descent Height liegt bei 813 Fuß über Grund.

 

Das macht doch alles Sinn, oder? Für Deutschland wäre das doch auch gut? Eigentlich schon, alle fachlichen Diskussionen haben der Verband der Regionalflugplätze (IDRF) und die AOPA längst geführt. Die Konzepte sind fertig, konkrete Vorschläge für einige Flugplätze liegen auf dem Tisch der Behörden.

 

Doch wie wir gerade über Umwege erfahren mussten, ist der Bund-Länder-Fachausschuss-Luftfahrt mal wieder dagegen. Die wichtigsten Argumente eines Vermerks vom 22. April: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzliche Flüge angelockt werden, die sonst nicht stattfinden würden. Das könnte mehr Fluglärm bedeuten und wäre schon deshalb nicht zu akzeptieren. Außerdem müsste IFR-Verkehr zwingend in einer Flugplatzgenehmigung zugelassen sein, zudem wäre der Sicherheitsgewinn solch eines IFR-Anflugverfahrens nur suggeriert. Wieder mal, so scheint es, sind die deutschen Behörden der Ansicht, andere Länder, EASA und ICAO, die solche Verfahren auf Grund konkreter praktischer Erfahrung in jeder Hinsicht positiv bewerten, machen alles falsch.

 

So einfach lassen wir uns aber bei diesem wichtigen Sicherheitsthema garantiert nicht abwimmeln: Die politische Diskussion zum Thema ist in Deutschland sicher nicht vorbei, sie fängt jetzt gerade erst an.

 

 

Noch Plätze frei: 38. AOPA-Flugsicherheitstraining vom 31.07. bis 07.08.2016 in Eggenfelden

1 Woche Training oder nur bestimmte Tage, SEP – MEP – VFR – IFR

Gemeinsam ausgerichtet von AOPA D-A-CH

Das Flugsicherheitstraining in Eggenfelden findet seit über 38 Jahren statt. Durch die Nähe der Alpen ist hier natürlich das „Highlight“ die Alpeneinweisung durch ortskundige Lehrer. Es werden auch interessante Flüge mit  Alpenüberquerungen nach Venedig, Slowenien, Kroatien als Tagesausflüge angeboten. Österreich, Tschechien, Ungarn wurden in den letzten Jahren ebenfalls angeflogen.

Natürlich kommen allgemeine Trainings-Flüge, bis hin zu IFR – Training nicht zu kurz. Alle Trainingsinhalte können ganz individuell auf Ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse angepasst werden. Was hätten Sie gerne? Wir machen es möglich!

Am Boden steht ein Simulator mit Garmin 430W (WAAS-fähig) und Garmin 1000 für SEP IR und VFR mit versierten Lehrern zur Verfügung. Ein weiterer Schwerpunkt des Trainingscamps ist der Lehrgang „Gefahreneinweisung“ in Theorie und Praxis. Denn der beschleunigungsbedingte Strömungsabriss und das anschließende Trudeln kann jedem passieren. Das Lernziel des Lehrganges besteht darin, zunächst theoretisch zu verstehen, was hier im aerodynamischen Grenzbereich überhaupt vor sich geht, um dann die nötigen Abwehrstrategien zu entwickeln und anwenden zu können. In der anschließenden Praxis werden dann die gewonnenen theoretischen Erkenntnisse sofort auf einer kunstflugtauglichen Maschine (Fuji 200) umgesetzt.

 

Ein Tandem Fallschirmsprung ist ebenfalls optional buchbar. Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:

https://aopa.de/ueber-uns/termine/eggenfelden.html

 

Neuer AOPA Safety Letter zum Thema „FLUG-GESCHWINDIGKEITEN“

Unser neuester AOPA Safety Letter befasst sich mit dem Thema FLUG-GESCHWINDIGKEITEN.

„Geschwindigkeit ist das halbe Leben“, dieser Spruch stammt zwar aus den Anfängen der Fliegerei, aber er ist weiterhin aktuell, denn an der Aerodynamik hat sich nichts geändert. Ohne ausreichende Fluggeschwindigkeit erzeugen die Tragflächen nicht genügend Auftrieb und das Flugzeug kann sich nicht in der Luft halten. Im schlimmsten Fall reißt die Strömung am Tragflügel ab und das Flugzeug verliert an Höhe, weiterhin eine Ursache für viele Unfälle, nicht nur in der Allgemeinen Luftfahrt. Für verschiedene Flugphasen vom Start bis zur Landung sind für jedes einzelne Flugzeug bestimmte Geschwindigkeiten bzw. Geschwindigkeitsbereiche festgelegt. Diese kann man nicht nur im entsprechenden Flughandbuch finden, sondern sie sind auch auf dem Fahrtmesser farblich markiert; ganz abgesehen davon, dass
man als Pilot die meisten Geschwindigkeiten im Kopf haben sollte.

 

Hier steht der AOPA Safety Letter als PDF-Datei zum Download bereit.

AOPA Termine

 

– 38. AOPA Flugsicherheitstraining vom 31.07. – 07.08.16 in Eggenfelden

– AOPA Jahreshauptversammlung am 24.09.2016 in Egelsbach

– 26. AOPA Flugsicherheitstraining vom 30.09. – 03.10.2016 in Stendal

– AOPA Sea Survival Lehrgang am 14. und 15.10.2016 in Elsfleth

– AOPA Fluglehrerfortbildung VFR/IFR am 22. und 23.10.2016 in Egelsbach

Weitere Infos auf unserer Website.

 



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AOPA-Germany

Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.
Außerhalb 27 / Flugplatz | 63329 Egelsbach, Germany
phone: +49 6103 42081 | fax: +49 6103 42083
eMail: info@aopa.de | Internet: www.aopa.de
Registergericht: Amtsgericht Offenbach
Vereinsregisternummer: 2100

 

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