Sie erinnern sich vielleicht noch an frühere Artikel zum Thema: Die EU hat aus Umweltschutzgründen halonhaltige Feuerlöscher in den Kabinen unserer Flugzeuge verboten. Was bedeutet das für die Allgemeine Luftfahrt? Nichtgewerblich betriebene Flugzeuge unter 1200kg sind von der Verpflichtung Feuerlöscher mitzuführen ausgenommen. Jedoch benötigt man über 1200kg MTOM auch im nichtgewerblichen Betrieb einen Feuerlöscher. Gesetzesgrundlage hierfür ist NCO.IDE.A.160. Derzeit sind halonfreie  mit Luftfahrtzulassung sind aber kaum verfügbar, da die Airlines aktuell den Markt leerkaufen, sie rüsten selbst gerade um. Luftfahrt-zertifizierte Feuerlöscher mit der erlaubten Nachfolgesubstanz „Halotron 2“ sind zudem mit ca. 1500€ in der kleinsten verfügbaren Größe sehr teuer.

Aber vor allem erzeugen die Feuerlöscher mit Luftfahrtzulassung ein ganz anderes Problem für die Insassen enger Kabinen: Im Falle des Gebrauchs entsteht ein handfestes Gesundheitsrisiko, denn die Löschmittel greifen die Atemorgane von Menschen massiv an. Üblicherweise sind die kleinsten Feuerlöscher für Kabinengrößen ab etwa 10m³ zugelassen, ein Viersitzer hat aber nur ca 2 m³ Kabinenvolumen. Ein Feuerlöscher entleert sich in ca. 10 Sekunden. Nach einem Sprühstoß von nur 2 Sekunden ist deshalb schon die gesundheitliche Belastungsgrenze für die Flugzeuginsassen erreicht.

Tja, soll man jetzt im Brandfall entscheiden, ob man lieber verbrennt oder erstickt, oder gibt es andere Lösungen, die idealerweise nicht nur sicher, sondern auch preisgünstig sind?

Ja, die gibt es. Ganz offensichtlich gibt es auch preisgünstige kompakte Feuerlöscher von ca. 500g Gewicht für Preise unter 100€, die extra für die Anwendung in kleinen Räumen wie Küchen, Autos und Sportbooten entwickelt wurden, die mit harmlosen Aerosolen arbeiten und somit auch im Anwendungsfall im Cockpit die Insassen und sogar die Avionik nicht gefährden. Was will man also mehr?

Die europäische IAOPA hat der EASA nahegelegt, den Flugzeugbetreibern ganz offiziell die Auswahl geeigneter Feuerlöscher selbst zu überlassen.

Es hat etwas gedauert, aber jetzt Erfolg gezeigt. Denn die EASA-Experten finden unsere Argumentation offenbar schlüssig und haben sich ihr angeschlossen. Nur wenn Ausrüstungsgegenstände fest installiert sind, müssen sie gemäß NCO.IDE.A.100 (4) für die Luftfahrt zugelassen sein.

Was sollten Sie als Flugzeughalter jetzt tun?

  • Geeignete Feuerlöscher suchen, die ein Feuer löschen, aber die Insassen nicht gefährden. Auf dem Markt gefunden haben wir zwei Aerosol-Feuerlöscher eJet Aerosol (ca. 60€) und Maus XTIN Klein(ca. 100€) , die sie bei einer Internetsuche sehr schnell finden.
  • Die Feuerlöscher sollen Sie so in der Kabine unterbringen, dass sie leicht zugänglich sind, aber im Betrieb nicht ungesichert herumfliegen: Etwa im Handschuhfach, in Seitentaschen, etc., aber eben nicht fest mit dem Flugzeug verbinden.
  • Am besten sollten Sie auch über eine feuerfeste Tasche und einen Handschuh für Tablet-Computer oder Handies nachdenken, die leider rein statistisch die größte Wahrscheinlichkeit haben zu brennen und die sich üblicherweise nicht mit einem Feuerlöscher löschen lassen. Die gibt es im Internet für etwa 20 Euro.

Nicht helfen kann man mit dieser Lösung den Betreibern von Flugzeugen im gewerblichen Verkehr (Part NCC) und im Werkverkehr (Part NCC), hier sind zertifizierte Feuerlöscher vorgeschrieben

Diskussionsbedarf gibt es aber doch noch: Falls gemäß der Zulassung des Flugzeugs nach CS23 ein fest installierter Feuerlöscher vorgeschrieben ist, dann greift der oben aufgezeigte Lösungsweg für nicht fest installierte und nicht luftfahrt-zugelassene Ausrüstungsgegenstände gemäß der EASA nicht. Wir sind allerdings der Meinung, dass gemäß OPS NCO.IDE.A.100 (b)(5) Safety-Equipment wie Notfallbeile, Erste-Hilfe-Kästen etc. keine Zulassung benötigen, und dass das gleiche sollte dann auch für Feuerlöscher gelten sollte, die leicht herausnehmbar in einer festen Halterung sitzen.

Eine offizielle Kommunikation der EASA wird in den nächsten Wochen erfolgen.