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  • Sie chartern? Neues Versicherungsangebot für Mitglieder
  • AOPA-Termine

 

Musterhandbuch für OPS-NCC-Betreiber zum freien Download verfügbar

So sollte die Unterstützung der EASA bei der Einführung neuer Vorschriften immer sein. Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen EASA, nationalen Behörden, Verbänden und Flugbetrieben:

 

Das unverbindliche Musterhandbuch für NCC-Flugbetriebe ist fertiggestellt und kann kostenfrei über die IDRF -und die AOPA-Homepage heruntergeladen werden!

 

Als Ergebnis einer industriegeführten Arbeitsgruppe unter dem Dach der IAOPA und ERAC bzw. AOPA Germany und IDRF e.V. in Kooperation mit der EASA und den Behörden aus Deutschland, Großbritannien und Schweden kann nun ein unverbindliches Musterhandbuch für die nichtkommerziellen Flugbetriebe als frei editierbares Word-Dokument  zur Verfügung gestellt werden.

 

Im Herbst 2015 musste die EASA ihre ursprüngliche Zusage ein Musterhandbuch zu entwickeln mangels eines entsprechenden Mandats aus der EU-VO 216/2008 absagen. Gleichzeitig offerierte sie bei einem gemeinsamen Beratungsgespräch mit Europäischer Kommission, Behörden und Verbänden die intensive Unterstützung einer „industriegeführten Arbeitsgruppe“. Die beiden Verbände AOPA Germany mit Michael Erb und Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze IDRF e.V. mit Thomas Mayer bzw. deren europäische Dachorganisationen IAOPA und ERAC haben den Ball angenommen und innerhalb von wenigen Tagen eine schlagkräftige Gruppe aus knapp 20 Werkflugbetrieben sowie verbandseigenen Sachverständigen zusammengestellt.

 

Die Werkflugbetriebe haben AOPA und IDRF finanziell und personell ausgestattet und ein Projekt mit dem Ziel ein englischsprachiges Musterhandbuch OM-A zur allgemeinen Verwendung aufgesetzt.

Dank der intensiven Mit- und Zuarbeit von Wolfgang Trinks (SAP SE), Christopher Davis (BASF) und Benjamin Busch (Herrenknecht) hat Kim Grüner entsprechend den Vorgaben der Projektgruppe das Handbuch erstellt und jeweils den Ergebnissen der umfassenden Arbeitsgespräche der AOPA/IDRF mit EASA, LBA und der schwedischen und britischen Behörde angepasst.

 

Das hohe Maß an Unterstützung durch Flugbetriebe und Behörden ermöglichte den Verbänden und der Projektgruppe neben dem allgemeinen Teil des „operation manual“ OM-A, die Inhalte bisher gesondert geführten PBN- und EFB-Manuals sowie die Grundstrukturen für die Manual-Abschnitte B, C und D einzubauen. Das ebenfalls integrierte SMS wurde wegen des unmittelbaren Zusammenhangs mit dem „Compliance-monitoring“ kombiniert und um einen hilfreichen und dringend empfohlenen (aber nicht zwingend vorgeschriebenen) „Emergency Response Plan“ ergänzt. Insgesamt ist das Kapitel SMS deshalb verhältnismäßig umfangreich geworden. Insbesondere der selbstfliegende Eigentümer/Halter könnte ggf. hier noch reduzieren. Hinweise für ein stark verkürztes SMS gibt es aus den Niederlanden.

 

Die Vorschriften erlauben viele Querverweise auf andere Unterlagen. Das lässt sich in der Praxis vor allem bei den Teilen B (z.B. Verweis zur Anwendung AFM/POH), Teil C (Verweis ins Airport-Manual) und Teil D (Verweis auf anerkannte Syllabi) anwenden. Im Teil A war das nur bedingt möglich.

 

In Ergänzung bzw. Neu-Auflage zum Workshop vom 10.02.16 bieten wir am 09. Juni 2016 bzw. am 05. Juli 2016 vertiefende Workshops an. Details zu diesen ganztägigen Workshops folgen noch.

 

Der Fairness halber gegenüber den Flugbetrieben und Verbänden, die sich bisher substanziell und finanziell engagiert hatten, nehmen AOPA und IDRF gegen Kostenrechnung gerne angemessene Beiträge für die gemeinsame Europäische Lobbyarbeit entgegen.

 

>> zum Download (.docx Datei) <<

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes.

 

Sie chartern? Neues Versicherungsangebot für Mitglieder

Für Mitglieder der AOPA-Germany mit Wohnsitz in Deutschland ab sofort verfügbar: Eine Charter-Haftpflicht-Versicherung für Piloten, die fremde Luftfahrzeuge (bis 2.700kg) zu nicht gewerblichen Zwecken chartern mit optionalem Zusatzbaustein zur Reduzierung der Selbstbeteiligung im Kaskoschadenfall.

Es handelt sich um eine subsidiäre Combined Single Limit “CSL” (Kombinierte Halter- und Luftfrachtführer-Versicherung) für gecharterte Luftfahrzeuge bis maximal 2.700 kg MTOM.

 

Welcher Personenkreis kann sich versichern und was ist versichert?

Piloten, die fallweise fremde Luftfahrzeuge zu nicht gewerblichen Zwecken chartern, können gegen an sie persönlich gerichtete Haftpflichtansprüche eine eigene an die Person gebundene Haftpflichtdeckung versichern.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich mit einer kombinierten Versicherungssumme je Schadenereignis (siehe im Abschnitt „Wie hoch sind die Versicherungssummen und die Beiträge?“) ausschließlich auf die persönliche, gesetzliche Haftpflicht des mitversicherten AOPA-Mitglieds als Halter und/oder Luftfrachtführer. Versicherungsschutz besteht nur subsidiär, wenn Leistungen aus Haftpflichtversicherungen des vom Charterer genutzten Luftfahrzeugs entfallen oder ausgeschöpft sind; aber auch, wenn keine entsprechenden Versicherungen bestehen.

 

Versicherungsschutz besteht ausschließlich beim Gebrauch von

  •  Motorflugzeugen,
  •  Drehflüglern,
  •  Motorseglern,
  •  Segelflugzeugen,
  •  aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen

mit einem MTOM von maximal 2.700 kg. Die Versicherung gilt nicht für den Gebrauch des eigenen Luftfahrzeuges.

 

Mehr Informationen dazu gibt es hier.

AOPA Termine

 

– Lernen Sie sicher in Formation zu fliegen am 4. oder 5. Juni 2016 in Mainz-Finthen
– AOPA Seeflugtraining vom 26. – 29. Mai 2016 in Barth

– 2. AOPA Flugsicherheitstraining vom 16. – 19. Juni in Bautzen

– Menschliches Leistungsvermögen – HPL am 11. und 12.07.2016 in Königsbrück

– 38. AOPA Flugsicherheitstraining vom 31.07. – 07.08.16 in Eggenfelden

Weitere Infos auf unserer Website.

 



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Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.
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eMail: info@aopa.de | Internet: www.aopa.de
Registergericht: Amtsgericht Offenbach
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