Seit einigen Jahren gibt es große Probleme für die Betreiber von privaten Flugzeugen in Italien. Diesmal handelt es sich nicht um Probleme, die aus der Luftfahrtverwaltung kommen, diesmal kommen sie nach Auskunft unserer italienischen AOPA-Kollegen aus dem Finanzministerium. Der Hintergrund ist der, dass in 2011 von der Regierung Monti sehr hohe Luxussteuern auf private Flugzeuge und Boote sowie Taxi-Flüge eingeführt wurden. Viele Italiener wollten die Steuer mit einer Ausflaggung ihrer Flugzeuge auch in Register außerhalb der EU zu umgehen. Die Guardia Di Finanza führt aktuell verstärkte Kontrollen mit mobilen Einheiten durch und versucht diejenigen zur Kasse zu bitten, die die Luxussteuer noch nicht bezahlt haben. Offenbar sind in über 30 Fällen auch ausländische Flugzeugbetreiber, vor allem von N-, T7- und HB-Registrierungen, sprichwörtlich an die Kette gelegt worden, die sich jetzt hohen Forderungen des italienischen Staates ausgesetzt sehen. Die ordnungsgemäße Einfuhr und Verzollung der Flugzeuge beim Import in die EU wird offenbar nicht als ausreichend betrachtet. Verstärkt geschieht dies im Nordosten Italiens Kontrollen, man verlangt von Nicht-EU-Flugzeugen auch ihre Flüge zu verschiedenen italienischen Flugplätzen mehrere Tage vorab anzumelden.

Richtig unangenehm kann es auch für diejenigen werden, die nichtsahnend mit einem Flugzeug nach Italien fliegen, das auf ein Unternehmen registriert ist. Denn dann geht die Guardia di Finanza davon aus, dass es sich um illegale Charterflüge handelt, die nicht versteuert wurden und legt die Flugzeuge sogar an die Kette und verlangt die Zahlung hoher Strafen. Besonders in Verruf gekommen ist dabei eine Einheit der Guardia Di Finanza, die mit der Operation „Luxury Sky“ auch medienwirksam Stimmung gegen die Allgemeine Luftfahrt macht.

Gemeinsam mit den Kollegen der AOPA-Italien unter der Führung ihres Präsidenten Rinaldo Gaspari will die europäische IAOPA gegen diese Exzesse sowohl juristisch als auch politisch vorgehen, um ihre Mitglieder vor Schaden zu bewahren und auch um ein Ausbreiten dieses Steuerterrors auf andere EU-Staaten zu verhindern. Die EU-Kommission ist bereits eingeschaltet, mehrere Klagen sind anhängig.

Beim Einflug nach Italien gilt derzeit leider höchste Vorsicht. Wenn das Flugzeug nicht auf eine Privatperson als Eigentümer und Operator in einem EU-Staat zugelassen ist, sollte man sich aktuell informieren und im Zweifelsfall leider ein anderes Reiseziel aussuchen. Wir werden weiter berichten.