Eigentlich würden wir immer gerne auf einfache Fragen auch einfache Antworten geben, selbstverständlich auch in diesem Fall: Welchen Feuerlöscher kann man in einem Flugzeug installieren, wenn die Halon-Feuerlöscher nach dem 31.12.2025 verboten sind?
Leider ist das nicht so einfach, die Hüter der europäischen Richtlinien und die Experten in den Beratungsgremien der EASA sind sich noch nicht abschließend einig.
Zum Hintergrund: Halon ist ein Löschmittel, das für den menschlichen Organismus relativ unschädlich ist und deshalb auch bei der Verwendung in engen Flugzeugkabinen sehr beliebt war. Allerdings wurde schon 1987 von den Vereinten Nationen festgestellt, dass Halon die Ozonschicht schädigt und zum Treibhauseffekt beiträgt.
Von der Generaldirektion für Umwelt der Europäischen Kommission wurden deshalb schon 1988 Obergrenzen für die Produktion von Halon beschlossen, dazu kamen immer weitere Restriktionen. Für die Luftfahrt gab es Ausnahmen, solange keine für die Gesundheit zumutbaren Alternativstoffe zur Verfügung standen. Im Frühjahr 2025 wurde dann verkündet, dass Halon zum Jahresende 2025 auch nicht mehr in Feuerlöschern von Flugzeugen verwendet werden darf. Die Nachricht hat uns Verbände dann über die europäische Agentur für Flugsicherheit EASA mit einer gewissen Verzögerung erreicht.
Was bedeutet das für uns in der Allgemeinen Luftfahrt?
Gemäß der Vorschrift NCO.IDE.A.160 der Verordnung (EU) 2018/1975 müssen die sog. „ELA1“ Flugzeuge mit einer Masse von 1200kg und darunter nicht mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sein. ELA1 Flugzeuge betrifft die Neuregelung nur dahingehend, dass ein freiwillig installierter Halon-Feuerlöscher jetzt ausgebaut und entsorgt werden muß. Wir sind der Meinung, dass man das bereits vor Jahren produzierte Halon auch noch sehr gut für einige weitere Jahre in den Feuerlöschern hätte belassen können, ohne dass das der Umwelt geschadet hätte. Aber offenbar besteht der Gesetzgeber auf einen anderen Ansatz und dem sofortigen Austausch.
Die schwereren Flugzeuge mit mehr als 1200kg MTOM betrifft das Halon-Verbot hingegen voll, denn sie müssen gemäß der NCO-Vorschriften einen Feuerlöscher an Bord haben. Halonfrei, aber was für einen? Wenn es nur so einfach wäre.
Nur für die komplexen Flugzeuge im Werkverkehr (Teil-NCC, geregelt in AMC1 NCC.IDE.A.205) und im gewerblichen Flugbetrieb (Teil-CAT) gibt es spezifische Anforderungen an Feuerlöscher. Die allermeisten Flugzeuge unserer AOPA-Mitglieder werden nach Teil-NCO eingesetzt, und hier gibt es keine eindeutigen Vorgaben. Wie angekündigt, gehen hier die Ansichten recht weit auseinander:
Unserer Meinung nach sind Feuerlöscher in kleinen Flugzeugen nicht fest installiert, damit dürfen in nicht-gewerblichen und nicht-komplexen Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt auch handelsübliche Feuerlöscher verwendet werden, die den Anforderungen der Norm EN3 für europäische Standard-Feuerlöscher entsprechen. Wenn man also einen dieser Feuerlöscher mitführt, wie sie auch im Haushalt oder im Straßenverkehr verwendet wird, dann sollte man legal auf der sicheren Seite sein. Im Baumarkt gibt es die ab 20€ zu kaufen, ausgelegt sind die aber typischerweise für einen Brand eines Autos und zur Brandbekämpfung im Freien. In einem engen Cockpit kann ihre Verwendung durchaus problematisch sein, denn ihre Inhaltsstoffe sind toxisch.
Eine andere Meinung vertritt jedoch den Standpunkt, dass alle Systeme und Geräte, die im Flugzeug fest installiert sind – und das wären zumindest die Halterungen der Feuerlöscher – auch nach Luftfahrt-Normen zugelassen sein müssen. Und wenn die Halterung fest eingebaut ist, dann muss auch der darin fixierte Handfeuerlöscher zugelassen werden.
Die EASA verweist als „Guidance“ (übersetzt auf Deutsch also „Anleitung“ oder „Beratung“, nicht Verpflichtung) auf den US-amerikanischen Standard für Feuerlöscher U.S -UL 2B:C, der grob zusammengefasst bis zu Kabinengrößen von 5,66 m³ verwendet werden kann. Die verwendeten Löschmittel sind bei diesen Luftfahrt-Feuerlöschern weniger toxisch als bei den handelsüblichen im Haushaltsbereich.
Na klar, bei Sicherheit sollte man eigentlich nicht sparen. Aber das große Problem ist: Diese luftfahrtzugelassenen Feuerlöscher sind derzeit bei den meisten europäischen Flugbedarfshändlern entweder nicht lieferbar oder nur zu horrenden Preisen von über 1500 € pro 1,4kg-Flasche. In den USA kosten sie hingegen nur ca. 250 USD. Wir erwägen über die AOPA auch Sammeleinkäufe für unsere Mitglieder mit dem Handel zu organisieren, wissen aber nicht, wie weit man damit die Preise drücken kann.
Auf jeden Fall sollte man sich bei der Gelegenheit als Pilot einmal intensiv mit den Notverfahren im Falle eines Brands im Cockpit auseinandersetzen, die stehen ausführlich im Flughandbuch unter den Notverfahren. Grob zusammengefasst:
Entsteht ein Brand im Motorraum, so ist das Brandschott zu schließen um die Verbreitung von Flammen und Brandgasen in der Kabine zu verhindern, der Feuerlöscher im Cockpit hilft da nicht.
Entsteht ein Brand im Cockpit, zumeist in der Avionik, dann hilft das Schließen des Brandschotts zum Motorraum natürlich nicht. Es sollten rasch die Sicherungen aller elektrischen Verbraucher abgeschaltet werden, bis das Feuer – hoffentlich sehr schnell – erstickt ist und erlischt. Der Einsatz eines Feuerlöschers, mit welchem Löschmittel auch immer, ist innerhalb eines engen Cockpits nicht nur für die Atmung der Menschen an Bord eine schwere Belastung, auch für die Avionik ist der Einsatz von Schaum oder Pulver eine Herausforderung. Ein Avionikbrand und Löschversuche mit Pulver oder Schaum sind besonders dann kritisch, wenn man die Instrumente zum Fliegen in Wolken noch dringend benötigt. Deshalb sollte man sich den Einsatz von Feuerlöschern als „Ultima Ratio“ der Brandbekämpfung in einem engen Cockpit schon einmal in Ruhe und am Boden sehr gut überlegen. Auf jeden Fall sollte man den Feuerlöscher erst einmal sehr sparsam mit kurzen Sprühstößen einsetzen und nicht sofort die ganze Flasche entleeren, auf jeden Fall so schnell wie möglich landen und die Kabine lüften.
Zum Glück sind solche Brände der Avionik recht seltene Ereignisse. Ein viel größeres Risiko geht unserer Meinung nach von einem Brand von Tablet-Computern oder Mobiltelefonen aus. Deshalb wäre es sinnvoll, rein freiwillig in eine feuerfeste Tasche und Handschuhe zu investieren, um solche Brände der Kleinelektronik zu bekämpfen. Die gute Nachricht: Beides erhält man im Internet Versandhandel für zusammen unter 25 Euro.
Sie finden diese unklare Situation unbefriedigend? Wir leider auch. Aber wir sind für Sie am Thema dran. Sobald wir uns eine abschließende Meinung zur Frage luftfahrtzugelassener oder normaler Feuerlöscher gebildet haben, werden wir aktuell darüber auf der AOPA-Website, in der App und per Newsletter berichten.