Im März 2024 kommt die neue Luftfahrtkarte ICAO-Karte 1:500 000 heraus, und damit treten, wie beinahe jedes Jahr, einige Luftraumänderungen im deutschen Luftraum in Kraft. Luftraumänderungen erfordern eine Abstimmung zwischen allen von den Änderungen Betroffenen.

Bedarf an Luftraumänderungen bzw. Luftraumanpassungen gibt es immer wieder. Sei es durch die Änderungen von IFR-Flugverfahren, die erstmalige Einrichtung von IFR-Flugbetrieb an  einem Flugplatz, durch besondere Vorkommnisse im Luftraum in einem bestimmten Bereich des Luftraums, die einen größeren Schutz erfordern, oder soweit es die  Flugbeschränkungsgebiete betreffen, durch neue militärische Anforderungen, die z. B. ein größeres Flugbeschränkungsgebiet erforderlich machen. Anforderungen kommen aber auch
von den Luftraumnutzern, hier insbesondere durch die Segelflieger, vertreten durch die entsprechenden Interessensverbände.

In Deutschland ist es schon beinahe Tradition, dass größere Luftraumänderungen möglichst nicht über das Jahr verteilt eingeführt werden, sondern gebündelt dann, wenn die neue ICAO-Karte im Frühjahr, zum Beginn der Flugsaison im März, veröffentlicht wird. Den Luftraumänderungen voran gehen im Jahr zuvor intensive Abstimmungsgespräche zwischen dem Bundesverkehrsministerium (BMDV) und der Flugsicherung (DFS) auf der einen Seite, und bei militärisch genutzten Lufträumen dem Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw), sowie den Interessenvertretungen der Allgemeinen Luftfahrt wie u.a. AOPA, DAeC, Deutscher Segelflugverband (DSV) und Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband (DHV) auf der anderen Seite. Aber auch die Vereinigung Cockpit (VC) und ggf. Vertreter von Lufthansa und anderen Airlines nehmen an den Gesprächen teil. Die Abstimmungsgespräche finden zuerst auf  regionaler Ebene statt; im Süden in München, in der Mitte Deutschlands in Frankfurt und im Norden in Bremen. Dort werden vor allem spezifische regionale Probleme und Anforderungen mit den jeweiligen Fachleuten „vor Ort“ besprochen. Im Spätherbst finden dann ein zentrales Luftraumabstimmungsgespräch mit allen Beteiligten in Frankfurt bzw. Langen statt.

Auch wenn die Abstimmungsgespräche in guter und kollegialer Atmosphäre verlaufen, die Ansichten zu einigen Luftraumprojekten können sehr unterschiedlich sein und zu heftigen Diskussionen führen. Nicht jede Luftraumerweiterung wird von der Allgemeinen Luftfahrt begrüßt, führt sie doch in vielen Fällen zu Einschränkungen insbesondere des VFR-Flugbetriebs und  hier insbesondere des Segelflugbetriebs. In den meisten Fällen findet man einen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Flugsicherung und den Interessen der Allgemeinen Luftfahrt. Kann dieser Kompromiss nicht gefunden werden, so entscheidet schließlich das BMDV als zuständige Behörde für die Einführung von Lufträumen in Deutschland (gemäß § 16 LuftVO).

Für das Jahr 2024 sind alle Entscheidungen getroffen, und die entsprechenden rechtlichen Bekanntmachungen wurden am 8. Februar 2024 in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht. In Kraft treten die Luftraumänderungen am 21. März 2024. Das ist auch der Tag an dem die neue ICAO-Karte veröffentlicht wird.

Hier die wichtigsten Luftraumänderungen ab März 2024

Berlin Luftraum C:
Absenkung von Luftraum C in Verlängerung der Kontrollzone Berlin
In Verlängerung der Kontrollzone Berlin werden im Westen und Osten der Kontrollzone der Luftraum C von bisher 2.500 ft MSL auf 1.500 ft MSL abgesenkt, um die Eindrehbereiche für die IFR-Anflüge besser zu schützen. Der Luftraum über dem Verkehrslandeplatz Schönhagen ist von dieser Luftraummaßnahme ausgespart. Hintergrund dieser Maßnahme ist die  überdurchschnittlich hohe Anzahl an sicherheitskritischen Vorfällen, die durch unerlaubte VFR-Einflüge in Berlin Luftraum C in diesen Bereichen hervorgerufen wurden.

Dresden Luftraum D (nicht CTR) und TMZ:

Flexiblere Nutzung der Lufträume durch HX-Regelung Ein Teil des Luftraums D (nicht Kontrollzone) und der TMZ werden in HX-Lufträume umgewandelt und können je nach Betriebsrichtung der Piste am Flughafen Dresden von VFR-Verkehr flexibel ohne Einschränkung genutzt werden.

Frankfurt Luftraum C: Absenkung im Westen

Absenkung eines Teils von Luftraum C im Westen (nördlich Flugplatz Langenlonsheim) mit der Untergrenze FL 65 auf 4.500 ft MSL zum Schutz der Anflüge auf die Pisten 07 von Frankfurt.

Frankfurt CTR und Luftraum C/D: Anhebung der CTR-Obergrenze und Einrichtung Luftraum D (nicht CTR) um CTR
Die Obergrenze der CTR Frankfurt wird auf 2.500 ft MSL angehoben (bislang 1.500 ft MSL). Gleichzeitig wird der um die CTR gelegene Luftraum C im Bereich von 1.500 ft MSL bis 2.500 ft MSL in Luftraum D (nicht CTR) umgewandelt. Dadurch wird eine flexiblere Verkehrsabwicklung von VFR-Verkehr unterhalb vom Luftraum C bis 2.500 ft MSL möglich. Der VFR-Verkehr kann nun im Luftraum D (nicht CTR) ohne Staffelungsverpflichtung durch den Fluglotsen bis 2.500 ft MSL geführt werden. Die Einhaltung der Sicherheitsmindesthöhe über dem Stadtgebiet von  Frankfurt ist dann für VFR-Flüge im Nordosten der CTR problemlos möglich (bislang wurde das Stadtgebiet unter 1.500 ft MSL überflogen).

Friedrichshafen TMZ: Erweiterung der TMZ
Aufgrund der Anpassung der IFR-An- und Abflugverfahren an europäische Vorschriften wird es erforderlich, die TMZ zum Schutz dieser Verfahren vor allem im Westen und Nordwesten lateral etwas zu erweitern. Die Höhen der Untergrenzen der TMZ werden in Bezug auf MSL festgelegt (bislang in Bezug auf AGL). Die Obergrenze wird auf FL 100 angehoben (bislang 5000 MSL).

Neben den hier genannten „größeren“ Luftraumänderungen werden zusätzlich einige Untergrenzen von Luftraum E angepasst sowie mehrere Flugbeschränkungsgebiete geringfügig erweitert.

Jürgen Mies