Wir waren in der AOPA doch sehr überrascht, dass einige unserer Mitglieder Post von der Abteilung für Ordnungswidrigkeiten des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) mit einem Verwarngeld über 50 € erhalten haben, weil sie IFR-Flugpläne durch die ED-R 136 Grafenwöhr aufgegeben hatten.

Was war vorgefallen? Die Piloten haben mit den üblichen Flugplanungsprogrammen IFR-Flugpläne erstellt, und zwar allesamt durch die ED-R 136. Diese Flugpläne wurden dann aufgegeben, von der Flugsicherung nach einer Prüfung bestätigt, und letztlich wurde vor dem Abflug eine IFR-Freigabe für genau diese Routen durch die ED-R 136 erteilt.

Wenn man diese Route abfliegt, dann sollte doch eigentlich gar nichts mehr schiefgehen können. Genau so haben wir es mal in der Flugschule gelernt, wenn man unter IFR-Flugplan fliegt, dann gibt es keine Luftraumverletzungen mehr. Aber jetzt wird´s kompliziert:

Letztlich ging ja auch nichts schief, der Luftraum wurde in keinem uns bekannten Fall verletzt, weil die ATCOs auf den immer gleichen Fehler in den Flugplänen aufmerksam wurden und den Verkehr rechtzeitig umleiten konnten. Die Verhängung des Verwarngelds wird aber vom BAF damit begründet, dass im Falle eines Funkausfalls der Flugweg durch die ED-R geführt hätte. Die Wahrscheinlichkeit für einen Funkausfall liegt sicherlich bei weniger als 1:1000, deshalb finden wir die Argumentation milde ausgedrückt sehr befremdlich.

Was ist hier eigentlich schiefgelaufen?

Der Fehler liegt ganz klar auf Seiten der DFS. Denn die Aufgabe der DFS ist es, das europäische „Integrated Initial Flight Plan Processing System“ (IFPS) über Luftraumbeschränkungen zu informieren. Normalerweise klappt das problemlos bei allen deutschen Luftraumbeschränkungen, nur im Falle der aktiven ED-R 136 funktioniert das regelmäßig nicht. Mit der unangenehmen Folge, dass Piloten regelmäßig in eine ungesicherte Falle tappen. Auch alle auf dem Markt verfügbaren Flugplanungsprodukte hatten keine Daten über die ED-R 136 vorliegen.

Normalerweise filtern diese Flugplanungsprogramme in einer ersten Runde und dann die IFPS in der zweiten Runde inakzeptable Routen zuverlässig aus, das hat man uns auch von Seiten der EASA und Eurocontrol nochmals bestätigt. Und in der Praxis plant kein Pilot mehr eine IFR-Flugstrecke innerhalb von Europa ohne Unterstützung solch einer Software.

Das IFPS überprüft alle Flugpläne auf Vollständigkeit und Korrektheit, so steht´s auch auf der Eurocontrol Website:

The Integrated Initial Flight Plan Processing System (IFPS) is a centralised service of the Network Manager operations centre (NMOC) designed to rationalise the reception, initial processing and distribution of flight plan data related to instrument flight rules (IFR) flight within the ICAO EUR Region known as the IFPS Zone (IFPZ).

The IFPS shall check all messages received or changes thereto for:

  • compliance with all format and data conventions;
  • completeness and accuracy.

Dass man sich als IFR-Pilot nicht mehr auf die Überprüfung des Flugplans durch die Flugsicherung verlassen kann, das verunsichert und irritiert uns sowie auch alle Experten, die wir hierauf angesprochen habe.

Man kann es zusammenfassen: In das bislang zuverlässige langjährig bewährte Sicherheitsnetz bei der IFR-Streckenplanung hat irgendjemand bei der DFS im Luftraum über Grafenwöhr ein Loch geschnitten, und die Aufsichtsbehörde gibt dafür nicht der DFS, sondern den Piloten die Schuld. Sorry, so geht das nicht. Da ist auch die relativ geringe Höhe des Verwarngelds von 50€ kein wirklicher Trost.

Wir haben hierzu mit dem BAF Kontakt aufgenommen und inzwischen die Bestätigung erhalten, dass der Vorgang geprüft wird. Neue Fälle von Verwarnungen von Piloten sollen nicht mehr ausgesprochen werden.