Wir haben in den letzten Tagen über eine bevorstehende Einführung von An- und Abfluggebühren an kleineren Flugplätzen mit Kontrollzonen und AFIS berichtet. Eine ursprünglich geplante Gebührenbefreiung für Flugzeuge unter 2 t MTOW ist im letzten Moment auf Grund juristischer Bedenken gescheitert. Der zu erwartende Schaden für die betroffenen Flugplätze wäre enorm, viele dort ansässige Vereine und Flugschulen haben bereits ihr Abwandern angekündigt, sollten diese Gebühren kommen.
Doch es gibt einen konkreten Rettungsversuch:
Am 26.08.2021 ist durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ein Referentenentwurf an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz geleitet worden, das nun abschließend zustimmen muss. Der Entwurf sieht vor, dass die Flugsicherungsorganisation auf die Geltendmachung von Bagatellgebühren in geringer Höhe verzichten kann. Die Grenze soll etwa bei 15,00 Euro (brutto) liegen, also bei 2 t MTOW. Die Kurskorrektur wird allerdings etwa zwei Wochen / bis Mitte September dauern, bis dahin werden die Gebühren in Rechnung gestellt.