Wie nah dürfen Windkraftanlagen an Flugplätzen stehen, ohne Einfluss auf den Flugbetrieb zu nehmen? Rechtlich ist die Frage nicht ausreichend geklärt. Der Luftsport-Landesverband Brandenburg hat die FH Aachen, Fachbereich 6/ACIAS e.V. beauftragt, sich in einem wissenschaftlichen Gutachten mit dem Thema zu beschäftigen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landesverbandes des DAeC und der AOPA hat die Arbeit begleitet. Am 14. Dezember haben die Gutachter ihre Arbeit übergeben.

„Windenergieanlagen müssen aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften als dynamische Luftfahrthindernisse aufgefasst werden.“ Das ist ein zentrales Ergebnis. Anders als statische Konstruktionen wie Türme oder Funkmasten verändern die Rotoren je nach Windrichtung ihre Ausrichtung. Außerdem beeinflussen sie erheblich die Windströmung und verursachen Wirbel. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass ein Windrad als ein zylinderförmiges Hindernis mit dem siebenfachen Rotordurchmessern im Radius und der Anlagenhöhe, plus 15 Prozent des Rotordurchmessers, angesehen werden muss. Damit werden alle Windrichtungen berücksichtigt.

Unter Berücksichtigung ausreichender Sicherheitsabstände können bei Flugplätzen mit Standardplatzrunde bis zu 4,5 km Abstand zwischen Windenergieanlage und Landebahn erforderlich sein. Die aktuellen Abstandsregeln nach NFL I 92/13 sind daher unzureichend.

Für empfindlichere Luftsportgeräte wie Drachen oder Gleitschirme empfehlen sie eine deutlich größere Zone.

 

In ihren Untersuchungen hat das Gutachterteam um Prof. Frank Janser die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf das Windfeld mit Daten aus einschlägigen Veröffentlichungen ausgewertet und mit eigenen Untersuchungen ergänzt. Diese Auswertungen liefern gesicherte Ergebnisse, die zeigen, dass „für ein Luftfahrzeug beim Durchfliegen des Nachlaufs erhebliche aerodynamische Effekte zu erwarten sind und dass der Flug erheblich gestört wird“. Die typischen Böen und Windscherungen können das Luftfahrzeug erheblich gefährden oder müssen vom Piloten zumindest ausgesteuert werden. Das kann die Aufmerksamkeit von anderen Aufgaben in Flugplatznähe, beispielsweise das Beobachten anderer Verkehrsteilnehmer und die Landevorbereitung, ablenken.

Windkraftanlagen in Flugplatznähe gefährden daher den Flugbetrieb. Die ehrgeizigen Ziele der Politik für die Energiewende erfordern den Ausbau der Windkraftanlagen. Dafür werden die Flächen auf Tauglichkeit geprüft. Behörden sind aufgerufen, die neuen Erkenntnisse aus dem Gutachten in ihre Planungen mit einzubeziehen.

Es ist nun Aufgabe der Interessenvertreter des Luftsports und der Allgemeinen Luftfahrt, sich für die berechtigten Belange der Piloten einzusetzen und die Argumente für sinnvolle Abstände den politischen Vertretern vorzutragen. Das Gutachten wird bei der Überzeugungsarbeit helfen.

Beim Übergabetermin: Thomas Fischer (Präsident des Luftsport-Landesverbandes Brandenburg), Michael Bayr (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, MIL), Dr. Klaus-Jürgen Schwahn (AOPA), Detlef Schewe (Landeplatz Finsterwalde-Heinrichsruh), Udo Beran (DAeC-Generalsekretär) , Sascha Rasch (Ministerium MIL) und Wolfgang Fried (Obere Gemeinsame Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg).
In der Platzrunde zur Landung