Für Mitglieder der AOPA-Germany mit Wohnsitz in Deutschland ab sofort verfügbar: Eine Charter-Haftpflicht-Versicherung für Piloten, die fremde Luftfahrzeuge (bis 2.700kg) zu nicht gewerblichen Zwecken chartern mit optionalem Zusatzbaustein zur Reduzierung der Selbstbeteiligung im Kaskoschadenfall.

Es handelt sich um eine subsidiäre Combined Single Limit “CSL” (Kombinierte Halter- und Luftfrachtführer-Versicherung) für gecharterte Luftfahrzeuge bis maximal 2.700 kg MTOM.

 

Welcher Personenkreis kann sich versichern und was ist versichert?

Piloten (auch Flugschüler), die fallweise fremde Luftfahrzeuge zu nicht gewerblichen Zwecken chartern, können gegen an sie persönlich gerichtete Haftpflichtansprüche eine eigene an die Person gebundene Haftpflichtdeckung versichern.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich mit einer kombinierten Versicherungssumme je Schadenereignis (siehe im Abschnitt „Wie hoch sind die Versicherungssummen und die Beiträge?“) ausschließlich auf die persönliche, gesetzliche Haftpflicht des mitversicherten AOPA-Mitglieds als Halter und/oder Luftfrachtführer. Versicherungsschutz besteht nur subsidiär, wenn Leistungen aus Haftpflichtversicherungen des vom Charterer genutzten Luftfahrzeugs entfallen oder ausgeschöpft sind; aber auch, wenn keine entsprechenden Versicherungen bestehen.

 

Versicherungsschutz besteht ausschließlich beim Gebrauch von

  •  Motorflugzeugen,
  •  Drehflüglern,
  •  Motorseglern,
  •  Segelflugzeugen,
  •  aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen mit einem MTOM von maximal 2.700 kg. Die Versicherung gilt nicht für den Gebrauch des eigenen Luftfahrzeuges.

Mitversichert werden kann jedes AOPA-Mitglied, sofern es seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat.

 

Was ist mit Schäden im Ausland?
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich – mit ganz wenigen Ausnahmen – weltweit.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht nach jeweils geltendem Recht wegen im Ausland vorkommender Versicherungsfälle.

 

Auch das Chartern von Luftfahrzeugen im Ausland ist mitversichert. Hier die Ausnahmen: Nicht versichert sind Versicherungsfälle in den USA, USA-Territorien und in Kanada. Auch nicht Versicherungsfälle nach einem Chartern in diesen Ländern.

 

Muss ich im Schadenfall eine Selbstbeteiligung tragen?

Nein, im Rahmen der Charter-Haftpflicht-Versicherung ist keine Selbstbeteiligung vereinbart. In der zuwählbaren Deckungserweiterung „Selbstbehalt-Versicherung“ gilt jedoch eine Selbstbeteiligung.

 

Wie hoch sind die Versicherungssummen und die Beiträge?

Beiträge zur subsidiären CSL Versicherung:

Beiträge zur Deckungserweiterung „Selbstbehalt-Versicherung“: