Der AOPA-Arbeitskreis der „Fliegenden Juristen und Steuerberater“ wurde 1982 gegründet und besteht seitdem aus aktiven Piloten, die als Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tätig sind und sich auch beruflich auf die Lösung luftverkehrsrechtlicher Problem spezialisiert haben.
Seit seiner Gründung befasst sich der Arbeitskreis regelmäßig mit gegenseitigem Erfahrungsaustausch, insbesondere der Bekanntgabe und der Besprechung – zumeist nicht veröffentlichter – luftverkehrsrechtlicher Entscheidungen.
Auf den regelmäßigen Arbeitskreis-Treffen in Langen werden jedoch nicht nur Referate von Mitgliedern gehalten, sondern auch von fachkundigen Personen außerhalb des Arbeitskreises, wie kompetenten Vertretern der Luftverkehrsbehörden, der Versicherungswirtschaft, der Luftfahrtverbände, der Flugsicherung, des Wartungsbereichs, der Luftfahrtindustrie sowie der Luftfahrtsachverständigen.
Damit wird sichergestellt, daß die aktiven Mitglieder des Arbeitskreises sich stets auf dem laufenden halten und aufgrund des gegenseitigen Erfahrungsaustausches von der Kompetenz und Kenntnis aller im Arbeitskreis zusammengeschlossenen Berufskolleginnen und -kollegen profitieren.
Hinweis für AOPA-Mitglieder
Aufgrund von Beratungsverträgen zwischen den im Arbeitskreis zusammengeschlossenen Rechtsanwälten und Steuerberatern, die selbstverständlich allesamt AOPA-Mitglieder sind, und der AOPA Germany Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V. können AOPA-Mitglieder mit der Bezahlung ihres AOPA-Jahresbeitrages eine „kostenlose“ telefonische Rechtsberatung bei luftverkehrsrechtlichen Problemen bei aufgeführten Rechtsanwalts- und Steuerberater-Mitgliedern erhalten, jedoch nur als sogenannte Erstberatung. Dies ist die Erteilung eines Rates/einer Auskunft gemäß § 13, VV Nr. 2100 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bzw. § 21 StBGebV (Steuerberatergebührenverordnung). Es handelt sich hierbei um einen Beratungsumfang, der im Rahmen eines einzelnen Telefonates abgewickelt werden kann. Die anfallenden Rechtsanwaltskosten werden von der AOPA Germany im Rahmen des jährlichen Mitgliedsbeitrages übernommen.
Erforderlich ist, dass das Mitglied dem Anwalt Name, Adresse sowie der AOPA-Mitgliedsnummer nennt. Mehrfachberatungen in derselben Angelegenheit, insbesodere nacheinander von mehreren Rechtsanwälten und/oder Steuerberatern, sind allerdings ausgeschlossen.
Tätigkeiten des Rechtsanwaltes bzw. des Steuerberaters, die über die telefonische Erteilung eines Rates bzw. einer Auskunft i.S.v. § 13, VV Nr. 2100 RVG bzw. § 21 StBGebV hinausgehen, sind allerdings von jedem Mitglied selbst an den Anwalt/Steuerberater zu bezahlen. Dieser ist berechtigt, unmittelbar eine Rechnung an das Mitglied zu stellen; er weist jedoch zuvor auf das ab diesem Zeitpunkt kostenpflichtige Mandat hin.
Die Liste der auf Luftrecht spezialisierten AOPA-Rechtsanwälte und Steuerberater, geordnet nach Postleitzahlen, finden Sie hier.