Am 6. November wurde die neue Luftverkehrsordnung (LuftVO) in Kraft gesetzt. Im Gegensatz zum ersten Entwurf enthält die nun veröffentlichte Fassung keine Definition von Nacht und auch die Mindesthöhe für Überlandflüge von 2.000 ft entfällt.

 

Eine druckbare Version der LuftVO finden Sie hier.

 

Die Definition von Nacht finden Sie in Artikel 2 Nr. 97 der Durchführungsverordnung (EU) 923/2012 (kurz „SERA“ genannt).

„Nacht“ ist jetzt übrigens, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet.

 

Informationen zu den Mindesthöhen finden Sie unter anderem in SERA.3105. Demnach dürfen Luftfahrzeuge soweit es bei Start oder Landung notwendig ist oder sofern es durch die zuständige Behörde zugelassen ist, über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien nur in einer Höhe geflogen werden, die im Fall einer Notlage eine Landung ohne ungebührende Gefährdung von Personen oder Sachen am Boden erlaubt.

Die Mindesthöhen für Flüge nach Sichtflugregeln sind in SERA.5005 f), für Flüge nach Instrumentenflugregeln in SERA.5015 b) festgelegt.

 

Weitere Informationen zur LuftVO sowie der Umsetzung von SERA im europäischen Ausland folgen in einer separaten Meldung.