Flugmodelle/Drohnen erfreuen sich seit Jahren einer steigenden Beliebtheit. So wuchs die Anzahl der Drohnen im deutschen Luftraum laut der Deutschen Flugsicherung im Jahr 2017 auf rund 1 Million Stück!

 

Begünstigt wird diese Entwicklung unter anderem durch die sehr einfache Handhabung, die auch ungeübten Anfängern den Einstieg erleichtert. Auch günstige Einstiegspreise haben ihren Anteil daran.

 

Sehr oft besteht jedoch Unwissenheit bei den Nutzern, dass es sich bei den Flugmodellen/Drohnen um Luftfahrzeuge nach dem Luftverkehrsgesetz handelt. Diese gesetzliche Einordnung hat weitreichende Konsequenzen, wie zum Beispiel:

 

  • Halter von Flugmodellen/Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht!
  • Es besteht grundsätzlich eine VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE Haftung für Schäden, die beim Betrieb der Flugmodelle/Drohnen entstehen.

 

Mitglieder der AOPA haben jedoch eine sehr komfortable Möglichkeit, den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz zu beantragen und ihre gesetzliche Haftung zu versichern.

 

Ein Angebot erhalten Sie von DVAG Aviation über die Website: http://dvag-aviation.com/drohnenversicherung.html