Hinweise für AOPA-Mitglieder bei Auskünften/Raterteilungen
Aufgrund von Beratungsverträgen zwischen den im Arbeitskreis zusammengeschlossenen Rechtsanwälten und Steuerberatern, die selbstverständlich allesamt AOPA-Mitglieder sind, und der AOPA Germany Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V. können AOPA-Mitglieder mit der Bezahlung ihres AOPA-Jahresbeitrages eine „kostenlose“ telefonische Rechtsberatung bei luftverkehrsrechtlichen Problemen bei aufgeführten Rechtsanwalts- und Steuerberater-Mitgliedern erhalten, jedoch nur als sogenannte Erstberatung. Dies ist die Erteilung eines Rates/einer Auskunft gemäß § 13, VV Nr. 2100 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bzw. § 21 StBGebV (Steuerberatergebührenverordnung). Es handelt sich hierbei um einen Beratungsumfang, der im Rahmen eines einzelnen Telefonates abgewickelt werden kann. Die anfallenden Rechtsanwaltskosten werden von der AOPA Germany im Rahmen des jährlichen Mitgliedsbeitrages übernommen.
Erforderlich ist, dass das Mitglied dem Anwalt Name, Adresse sowie der AOPA-Mitgliedsnummer nennt. Mehrfachberatungen in derselben Angelegenheit, insbesodere nacheinander von mehreren Rechtsanwälten und/oder Steuerberatern, sind allerdings ausgeschlossen.
Tätigkeiten des Rechtsanwaltes bzw. des Steuerberaters, die über die telefonische Erteilung eines Rates bzw. einer Auskunft i.S.v. § 13, VV Nr. 2100 RVG bzw. § 21 StBGebV hinausgehen, sind allerdings von jedem Mitglied selbst an den Anwalt/Steuerberater zu bezahlen. Dieser ist berechtigt, unmittelbar eine Rechnung an das Mitglied zu stellen; er weist jedoch zuvor auf das ab diesem Zeitpunkt kostenpflichtige Mandat hin.
Die Liste der auf Luftrecht spezialisierten AOPA-Rechtsanwälte und Steuerberater, geordnet nach Postleitzahlen, finden Sie hier: