Bei uns häufen sich die Meldungen über ungerecht hohe Strafen des Bundesamts für Flugsicherung (BAF) bei Luftraumvergehen. Um uns einen besseren Überblick verschaffen zu können, bitten wir alle diejenigen, die schon einmal vom BAF bestraft worden sind, sich bei uns zu melden. Wichtig wäre es für uns zu erfahren, wie hoch die Strafe ausgefallen ist und für welches Vergehen sie ausgesprochen wurde, um auf einer fundierten Basis argumentieren zu können.

Selbstverständlich sicheren wir eine anonyme Behandlung zu. Richten Sie Ihre Antwort bitte direkt an unseren Geschäftsführer unter der Emailadresse erb (at) aopa.de. Auch der Deutsche Ultraleichtflugverband (DULV) wird unter seinen Mitgliedern eine Umfrage zum gleichen Thema starten. Im Editorial des aktuellen AOPA-Letters finden Sie weitere Informationen dazu.