Der Versicherungsschutz beginnt mit Eingang der Beitrittserklärung zum Gruppenfluglehrerhaftpflicht-Vertrag bei der Geschäftsstelle der AOPA und endet zum 01.01. des Folgejahres, mittags 12 Uhr. Er verlängert sich mit dem Ablauf der Mitversicherungsdauer um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf vom Mitglied schriftlich der Austritt aus dem Gruppenfluglehrerhaftpflicht-Vertrag erklärt wird.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als lizensierter FI (auch für Ultraleichte nach LuftPersV), CRI/TRI, Lehrberechtigter und Prüfer/Examiner (TRI/CRE/IRE/FIE/FE).
Die erforderliche Ausbildungstätigkeit unter der Aufsicht eines hierfür amtlich anerkannten Fluglehrers zur Erlangung der Lehrberechtigung ist mitversichert.
Mitversichert ist die Tätigkeit des versicherten Personenkreises bei praktischen Prüfungen oder Kompetenzbeurteilungen/Befähigsbeurteilung für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung von Lizenzen, Berechtigungen und Zeugnissen, sofern diese Tätigkeiten nicht der Staatshaftung unterfallen.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an dem der Ausbildung/Einweisung dienenden Luftfahrzeug einschließlich Sachfolgeschäden.
Warum Sie als Fluglehrer diese Versicherung abschließen sollten? Dazu finden Sie hier einen Artikel aus dem AOPA Letter.
Optionale Deckungserweiterung „Selbstbehalt-Versicherung“ zur Haftpflichtversicherung für Fluglehrer/Einweiser:
Die folgende Erweiterung des Versicherungsschutzes kann gegen Mehrbeitrag als Ergänzung zum Basisschutz vereinbart werden. Sie kann daher nicht separat versichert werden.
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Mitversicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts vom Versicherungsnehmer der Kaskoversicherung des zur Schulung/Einweisung dienenden Luftfahrzeuges aus der Anrechnung des vertraglichen Selbstbehaltes im versicherten Kaskoschaden in Anspruch genommen wird.
Dieser Versicherungsschutz steht maximal in Höhe des in der Kaskoversicherung des zur Schulung/ Einweisung genutzten Luftfahrzeuges vereinbarten Selbstbehaltes zur Verfügung. Die Leistung des Versicherers ist zusätzlich begrenzt durch die Versicherungssumme dieser Deckungserweiterung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Mitversicherte zum Zeitpunkt des Sachschadens Pilot in Command ist. An jedem derartigen Schaden beteiligt sich der Mitversicherte mit dem in der Versicherungsbestätigung für diese Deckungserweiterung vereinbarten Selbstbehalt. Versicherungsschutz besteht für Fluglehrer, Class Rating Instructor (CRI), Fachübungsleiter sowie Prüfer/Examiner
Die buchbaren Pakete der Deckungserweiterung im Überblick: