Informationen zur Zollabfertigung für Einflüge aus der Schweiz
Gemäß der EU-Verordnung 2020/877 dürfen – vereinfacht zusammengefasst – zollfreie Waren und Flugzeuge auch an den Zollflugplätzen vorbei ohne Anmeldung transportiert werden, wenn die Reisenden privat unterwegs sind und keine verbotenen / oder Waren mit Mengeneinschränkungen an Bord eines in der EU registrierten Flugzeugs sind. Ganz so einfach ist es dann aber leider doch…
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