Restriktionen für die AL unter COVID19
Es gibt Licht am Ende des TunnelsWie geht es der Allgemeinen Luftfahrt derzeit angesichts der COVID19-Pandemie? Natürlich leidet auch unsere Branche stark unter den diversen Restriktionen und dem daraus resultierenden generellen ökonomischen Abschwung, aber selbstverständlich auch unter den COVID-bedingten Erkrankungen und Todesfällen. Dabei gibt es aber kein einheitliches Bild, weder innerhalb Europas noch innerhalb Deutschlands. Unsere IAOPA-Kollegen in Skandinavien berichteten weitgehend von „Business As Usual“ für die Allgemeine Luftfahrt, während die Airlines kaum noch flogen, so dass sich etwa am internationalen Flughafen von Kopenhagen immer mehr Privatflugzeuge einfanden, um Instrumenten-Anflüge zu üben, was für die Fluglotsen sogar eine willkommene Abwechslung darstellte. Im Süd-Westen Europas mit tiefgreifenden Ausgangssperren und Flugverboten sah die Lage ganz anders aus, in Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg und Spanien waren schon seit Wochen keine kleinen Flugzeuge mehr am Himmel. In Belgien ist jeglicher VFR-Flugbetrieb verboten, was aus virologischer Sicht natürlich absurd ist. Denn ein Virus interessiert sich definitiv nicht für einen IFR-Flugplan. Auch in Deutschland gab und gibt es ein Nord-Süd-Gefälle, weil es keinerlei bundesweit geltenden Flugrestriktionen gab. Die Restriktionen kamen stattdessen allesamt über die sehr verschiedenen Hygieneverordnungen der Bundesländer zustande: In Bayern wurden die meisten Infektionen verzeichnet, dort waren die Restriktionen auch am strengsten: Die Sonderlandeplätze werden dort als Sportstätten betrachtet und genauso wie auch Fußballplätze und Sporthallen geschlossen. Oft wurden noch nicht einmal technische Flüge nur mit dem Piloten an Bord zugelassen, nur Flüge aus triftigem Grund durften durchgeführt werden, wozu Geschäftsreisen gezählt haben. Deshalb hat sich AOPA-Präsident Prof. Elmar Giemulla auch an den Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder gewandt, mit der Bitte, Lockerungen für die Allgemeine Luftfahrt zuzulassen, die keine negativen Auswirkungen auf die Verbreitung des Virus haben können. Denn Flüge eines Einzelnen oder ausschließlich mit Familienmitgliedern können einen Virus nicht verbreiten. Die Antwort aus der Staatskanzlei erhielten wir, als sich die Lage schon wieder entspannt hatte. In Bayern darf seit 11. Mai wieder geflogen werden. Dass nördlich des Weißwurst-Äquators etwa in Hessen Segel- und Motorflugzeuge wieder relativ schnell wieder in der Luft gehen durften, das zeigten die einschlägigen ADS-B Portale. Der Luftraum am 5. Mai war bei strahlend blauem Himmel über Hessen voll mit vielen Kleinflugzeugen aller Art, in Bayern war der Luftraum bei ebenfalls bestem Wetter hingegen völlig leer. Aber zum Glück gibt es Licht am Ende des Tunnels, auch im stark reglementierten Bayern: Mit dem Absinken der Verbreitung des COVID-Virus wurden nach dem COVID-Gipfel von Bund und Ländern am 6. Mai stufenweise Lockerungen vorgenommen: Analog zu Fahrschulen am Boden wurde auch den Flugschulen nach Wochen des Stillstands wieder erlaubt auszubilden.
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