COVID 19: Nichtgewerbliche Lizenzen werden ebenfalls verlängert, mit Einschränkungen
Nachdem das LBA bereits eine Allgemeinverfügung über die Verlängerung von Lizenzen in seinem Zuständigkeitsbereich veröffentlicht hat, liegen seit Donnerstag die Allgemeinverfügungen der Landesluftfahrtbehörden vor. Auch hier ist man wieder sehr unbürokratisch vorgegangen, die Mitnahme einer ausgedruckten Verfügung recht aus, um die Verlängerungen in Anspruch nehmen zu können. Dafür sind wir den Behörden sehr dankbar. Hier ist ein Link zu der Veröffentlichung aus Bremen. Ein Wermutstropfen bleibt allerdings: Während die EASA eine Verlängerung aller Lizenzen mitsamt all ihrer Rechte vorschlägt, hat man sich in Deutschland auf eine Begrenzung der Rechte auf den deutschen Luftraum und auf Flüge ohne die Mitnahme von Fluggästen entschieden. Wir haben das BMVI dringend darum gebeten, diese Einschränkungen wegfallen zu lassen. Speziell angesichts eines Krisenfalls sollten europaweite Lösungsansätze einfach schnellstmöglich 1:1 umgesetzt werden, ohne dass nationale Behörden da noch herumbasteln. Zum einen verliert man so schnell den Überblick, welcher Lizenzinhaber in Europa noch was darf, zum anderen dauert die Umsetzung einfach unnötig lange. Dass das Problem tatsächlich besser gelöst werden kann, das zeigen unsere österreichischen Nachbarn mit dieser Veröffentlichung der Austrocontrol: „Sämtliche in VO (EU) Nr. 1178/2011, VO (EU) Nr. 1321/2014 Anhang III sowie VO (EU) 2015/340 und auf deren Basis erlassenen Durchführungsrechtsakten festgelegten Fristen, die innerhalb von 4 Monaten nach Inkrafttreten dieser Ausnahmeregelung ablaufen, werden automatisch um 4 Monate verlängert (…).“
Hier finden Sie einen Link zum Podcast des Fliegermagazins zum Thema. Wir halten Sie informiert.
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