Nicht dass Sie denken, wir hätten die Fronten gewechselt und verbreiten jetzt für die Behörden auch noch die ZÜP-Formulare. Wir streiten selbstverständlich weiter gegen die ZÜP. Nur viele Piloten können es sich leider nicht leisten die ZÜP zu verweigern und ihre Lizenz zu verlieren, und diesen wollen wir mit unserem Service weiterhelfen.

ZÜP-Antragsformulare für folgende örtliche Zuständigkeiten

Baden-Württemberg

Bayern – Luftamt Nord

Bayern – Luftamt Süd

Berlin-Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Niedersachsen – Wolfenbüttel

Niedersachsen – Oldenburg

Nordrhein-Westfalen – Düsseldorf

Nordrhein-Westfalen – Münster

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Bitte wenden Sie sich selbst an Ihre zuständige Behörde.

 

Hinweis zum ZÜP-Antrag in Schleswig-Holstein

 

Im Rahmen eines Staatsvertrages haben sich das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg darauf verständigt, dass mit Beginn des Jahres 2013 die Durchführung der Zuverlässigungsüberprüfungen für das Land Schleswig-Holstein durch die Luftsicherheitsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg wahrgenommen wird.

 

Die Anträge zur Zuverlässigkeitsüberprüfung sind ab dem 01.01.2013 zu richten an:

 

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Sachgebiet H 23 – Luftsicherheitsbehörde
Alter Steinweg 4
D-20459 Hamburg